Druckerzeugnisse

Corporate Design und mehr – was Sie bei Planung und Ausführung beachten müssen

  1. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist in jedem Fall und rechtzeitig einzubeziehen!
  2. Für die Finanzierung ist das jeweilige Amt zuständig.

Grundsätzlich

Zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung Teltow-Fläming sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit im Büro der Landrätin.

Um die Wiedererkennung der „Marke“ Teltow-Fläming zu garantieren, wird besonderer Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild gelegt. Daher müssen alle Publikationen und andere Präsentationen mit Außenwirkung, auch wenn Sie Dritte damit beauftragen wollen (z. B. Broschüren, Ausstellungen, Internetauftritte u. ä.), vorab mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt werden.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf rechtzeitig an! Und vergessen Sie nicht, vorab die Genehmigung Ihrer Amts- und Dezernatsleitung einzuholen.

Wenn es konkret wird

Beantworten Sie folgende Fragen zur Organisation:

  1. Welches Budget steht zur Verfügung?
  2. Soll das Produkt extern oder im Haus gestaltet werden?
  3. Soll das Produkt extern oder im Haus gedruckt werden? Achtung: Die Antwort auf Fragen 2 und 3 hat auch Auswirkungen auf Fragen der Optik und der Gestaltung (Papierqualität, ein- oder mehrfarbiger Druck usw.)
  4. In welcher Auflagenhöhe und wie schnell soll das Produkt gedruckt werden?


Beantworten Sie folgende Fragen zum Inhalt:

  1. Wer ist die Zielgruppe für das Produkt?
  2. Welche Form soll das Produkt haben? (Flyer, Faltblatt, Plakat … Größe/Format!)
  3. Stehen die Inhalte fest?
  4. Steht (nutzungsrechtlich freies oder eigenes) Bildmaterial in entsprechender Qualität (Motiv, Auflösung) zur Verfügung?

Umsetzung

Fall 1: Sie haben ein ausreichendes Budget

  1. Sie holen drei Angebote für Layout, Druck und ggf. Fotoarbeiten durch externe Anbieter ein. Mögliche Anbieter können Sie natürlich selbst recherchieren, aber auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit erfragen.
    Achtung: Bei einem Auftragswert über 1.000 Euro muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden.
    Aber: Bei der Beauftragung von Behindertenwerkstätten darf der Auftrag gem. § 8 Abs. 4 Nr. 16 UVgO unterhalb des Schwellenwertes im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden.
  2. Nach Auftragserteilung leiten Sie das Corporate-Design-Handbuch der Kreisverwaltung an den Auftragnehmer weiter. Das Erscheinungsbild des Produkts muss dessen Regeln entsprechen.
  3. Sie stimmen Text und Layout mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit ab.
  4. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit muss bei der Druckfreigabe beteiligt werden.

Fall 2: Sie haben ein knappes Budget

  1. Sie holen drei Angebote für den Druck durch externe Anbieter ein. Mögliche Anbieter können Sie, wie oben bereits erwähnt, selbst recherchieren, aber auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit erfragen.
    Achtung: Bei einem Auftragswert über 1.000 Euro muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden.
    Aber: Bei der Beauftragung von Behindertenwerkstätten darf der Auftrag gem. § 8 Abs. 4 Nr. 16 UVgO unterhalb des Schwellenwertes im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden.
  2. Sie liefern dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit die Inhalte, er übernimmt das Layout und liefert die Druckvorlage für die Druckerei. Bitte planen Sie unbedingt genügend Zeit und Vorlauf für diesen Schritt ein!
  3. Der Bereich ÖA muss bei der Druckfreigabe beteiligt werden.

Fall 3: Sie haben gar kein Budget

  1. Sie liefern die Inhalte.
  2. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit gestaltet das Produkt. Sie erhalten eine Druckvorlage im Format PDF.
  3. Das Erzeugnis kann am Multifunktionsdrucker hergestellt werden.
  4. Achtung:
  • Randloses Drucken ist nicht möglich. Die Darstellung der Farben ist nicht optimal. Das schränkt die Gestaltung stark ein. Wir empfehlen ein schwarz-weißes-Layout.
  • Faltblätter (Folder) können vom Kopierer nicht automatisch gefalzt werden. Planen Sie Handarbeit ein! UPDATE: Im SG Personal gibt es eine Kuvertiermaschine, die A4-Seiten in DIN lang falten kann (Wickelfalz für Folder, Zick-Zack-Falz für Briefe). Sprechen Sie Ihren Bedarf mit dem SG ab!
  • Broschüren sind nur in kleiner Auflage und mit nicht allzu hoher Seitenzahl möglich, da sie manuell getackert werden müssen. Ein entsprechendes Gerät gibt es in der Hausdruckerei.
  • Bitte planen Sie auch hier genügend Zeit bis zur Endfertigung ein.

Fall 4: Ein Verlag kommt auf Sie zu und möchte gemeinsam mit Ihnen eine werbefinanzierte Publikation erstellen

Diese Praxis ist nicht unumstritten. Manche Behörden lehnen sie vollständig ab, andere geben ausschließlich derartige Printerzeugnisse heraus. Unsere Empfehlung:

  1. Prüfen Sie das Angebot gründlich. Brauchen Sie genau diese Publikation? Bitte denken Sie an das Neutralitätsgebot, dem wir unterliegen. So dürfen wir z. B. auf keinen Fall für oder gegen mögliche Anzeigenkunden in so einer Publikation votieren und müssen unsere redaktionellen Inhalte klar von denen gewerblicher Anbieter trennen.
  2. Falls Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, liefern Sie ausschließlich redaktionelle Inhalte (Texte, Fotos, Kontakte) und stimmen Sie sich mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit ab.
  3. Sofern Sie ein Budget für kostenpflichtige Inserate haben und diese planen, stimmen Sie sich inhaltlich bitte ebenfalls mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit ab.

Fall 5: Sonderprodukte

Sie wollen sich mit einer Grußkarte bedanken? Sie wollen ein Infoblatt erstellen? Sie benötigen einen Aufsteller, ein Plakat, ein Beach Flag oder ein Banner? "Mal schnell selber basteln" ist die denkbar schlechteste Lösung, denn auch hier ist unser CD zu beachten. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf!

Ihre Ansprechpartner*innen

Layout, Satz, Vermittlung von Anbietern: Sabine Heise, André Muskewitz

Textredaktion: Heike Lehmann

Servicezeiten

(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

Sprechzeiten

(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026