Weiterbildung und Qualifizierung

Weiterbildung und Qualifizierung sind in der Dienstvereinbarung 20/2013 geregelt:

Wie kann ich einen Antrag auf Weiterbildung oder Qualifizierung stellen?

Den Antrag stellen Sie über ihre Führungskraft an A11. Dazu nutzen Sie das hier veröffentlichte Formular:

DV 20 Aus- und Fortbildung, Anlage 1

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten der genehmigten Weiterbildung und die Reisekosten zahlt der Arbeitgeber.

Werde ich für die Zeit der Weiterbildung freigestellt?

Ja, unter Fortzahlung der Vergütung.

Kann ich auch Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen?

Ja, gemäß § 14 Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz ist das möglich. Dazu muss die Veranstaltung akkreditiert sein. Die Freistellung (5 Arbeitstage im Jahr bei einer Wochenarbeitszeit von Montag bis Freitag) bzw. 10 Arbeitstage für zwei aufeinanderfolgende Jahre ist bezahlt. Die Kosten der Kurse, eventuelle Reisekosten usw. tragen Sie.

Bildungszeit, Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Ansprechpersonen

Frau B. Graf
Personal

Ausbildungsleiterin, Sachbearbeiterin Fortbildung

Zimmer: C5.1.12

03371 608 1540
03371 608 9000

Frau Anne Baumann
Personal

Ausbildungsleitung, Sachbearbeitung Fortbildung

Zimmer: C7.2.03

03371 608 1521

Servicezeiten

(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

Sprechzeiten

(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026