Weiterbildung und Qualifizierung sind in der Dienstvereinbarung 20/2013 geregelt:
Den Antrag stellen Sie über ihre Führungskraft an A11. Dazu nutzen Sie das hier veröffentlichte Formular:
Die Kosten der genehmigten Weiterbildung und die Reisekosten zahlt der Arbeitgeber.
Ja, unter Fortzahlung der Vergütung.
Ja, gemäß § 14 Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz ist das möglich. Dazu muss die Veranstaltung akkreditiert sein. Die Freistellung (5 Arbeitstage im Jahr bei einer Wochenarbeitszeit von Montag bis Freitag) bzw. 10 Arbeitstage für zwei aufeinanderfolgende Jahre ist bezahlt. Die Kosten der Kurse, eventuelle Reisekosten usw. tragen Sie.
Frau B. Graf
Personal
Ausbildungsleiterin, Sachbearbeiterin Fortbildung
Zimmer: C5.1.12
03371 608 1540
03371 608 9000
ausbildung@teltow-flaeming.de
Frau Anne Baumann
Personal
Ausbildungsleitung, Sachbearbeitung Fortbildung
Zimmer: C7.2.03
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026