Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten mit gesetzlicher Grundlage innerhalb der Kreisverwaltung

  • die rechtlichen Grundlagen sind im Landesgleichstellungsgesetz (LGG Brandenburg), der Kommunalverfassung Brandenburg und der Hauptsatzung Teltow-Fläming zu finden
  • der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen (gemäß § 18 BbgKVerf)
  • gemäß § 11 Hauptsatzung Teltow-Fläming:
    • Recht auf Teilnahme am gesamten Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen, um Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen entgegenzuwirken
    • ist zu den Sitzungen des Kreistages einzuladen, in denen Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Auswirkung auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben
  • Interessensvertreterin in verschiedenen Arbeitsgremien und Ausschüssen
  • Vertrauensperson z. B. bei sexueller Belästigung, Mobbing, Konflikten, Schwierigkeiten bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Servicezeiten

(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

Sprechzeiten

(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026