| Zuständigkeiten | Name | Durchwahl |
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Denise Benthin | -1006 |
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Sabine Heise | -1028 |
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Heike Lehmann | -1023 |
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André Muskewitz | -1025 |
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Antonia Schenke | -1024 |

Bereits seit 2016 verwenden wir für Zwecke der Öffentlickheitsarbeit eine Grafik, die stilisierte Gebäude und Landschaften unserer Region zeigt. Diese Silhouette wurde Ende des vorigen Jahres nun auch in die neue Outlook-Signatur aufgenommen und sorgt nach wie vor für Aufmerksamkeit. Was ist was und wofür steht es? Hier ist die Erklärung - von links nach rechts:
Bei der Entwicklung der Silhouette haben wir seinerzeit versucht, besondere(nicht nur emblematische, also allseits bekannte) Gebäude oder im Falle von Rangsdorf typische Landschaften zu finden. Vielmehr ging es auch darum, sowohl Historisches (dazu gehört auch die Moderne der 20er- und 30er-Jahre) als auch Zeitgenössisches zu zeigen.
Der Turm der Stadt Dahme/Mark lässt die amtsangehörigen Gemeinden außen vor, deshalb sind auch Ihlow (Gemeinde Ihlow), Wildau-Wentdorf (Gemeinde Dahmetal) und eine Biogasanlage (Gemeinde Niederer Fläming) vertreten.
Mit einer einheitlichen Optik wird sich der Landkreis Teltow-Fläming in Zukunft präsentieren. Grundlage dafür ist ein neues Corporate Design, das von der Verwaltungsleitung am 6. Juli 2009 bestätigt worden ist.
Hintergrund: Die Kreisverwaltung des Landkreises Teltow-Fläming ist einer der wichtigsten Dienstleister der Region. Sie versteht sich als Behörde, deren Arbeit von Werten wie Bürgernähe, serviceorientiertem Denken, Kompetenz, Transparenz und Effizienz bestimmt wird.
Dieser Anspruch soll sich im Erscheinungsbild des Landkreises und seiner Kreisverwaltung widerspiegeln und ihm – nach außen und nach innen – ein unverwechselbares Gesicht geben.Medien und Publikationen sollen eine einheitliche Handschrift tragen und in Farbe, Form und Formulierung aufeinander abgestimmt sein. Dafür bildet das neue Corporate Design den entsprechenden Rahmen.
Es wurde auf der Grundlage der Beschlüsse der Verwaltungsleitung vom 10. November 2003 (Logo des Landkreises Teltow-Fläming) und 16. Februar 2004 (Layout des Internetauftritts) von der Online-Redaktion der Pressestelle gemeinsam mit der SWFG mbH erarbeitet und stellt eine logische Fortführung der bestehenden Richtlinien dar.
Das vorliegende Handbuch ist als Richtlinie und Nachschlagewerk gedacht. Es wendet sich an all diejenigen, die im weitesten Sinne für den Landkreis Teltow-Fläming und dessen Kreisverwaltung gestalterisch tätig sind. Somit gilt es nicht nur für professionelle Layouter, sondern auch für die Mitarbeiter der Verwaltung selbst.
Der Leitfaden wird hiermit im Intranet veröffentlicht. Geregelt werden nicht nur der gestalterische Umgang mit Wappen und Logo des Landkreises, sondern auch die Verwendung von Farben und Schriftarten. Darüber hinaus gibt es Layoutvorgaben für Druckerzeugnisse unterschiedlicher Formate.
Das Handbuch in der vorliegenden Version ist die Basis für Druckerzeugnisse sowie für andere Anwendungen, z. B. den Internetauftritt, das Intranet, Bildschirmpräsentationen, Messeauftritte u. a. Auch für die Erstellung zentraler Vorlagen zur Anwendung durch die Mitarbeiter im Hause (Ausnahme: Briefkopf) bildet es die Grundlage.
Für künftige Anwendungen des Corporate Designs wird das Handbuch stetig weiterentwickelt. Geplant sind unter anderem Word-Vorlagen für die gängigsten Anwendungen wie Handzettel, Deckblätter für Broschüren u. a., die hier im Haus in kleinen Stückzahlen gedruckt werden sollen.
In Zusammenarbeit mit der ADV werden wir diese Vorlagen zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen. Bereits zugänglich gemacht haben wir Ihnen eine Vorlage für PowerPoint-Präsentationen im TF-Design. Diese finden Sie in Ihrem PowerPoint unter "Vorlagen->auf meinem Computer".
Das neue Erscheinungsbild des Landkreises Teltow-Fläming ist ab sofort verbindlich, ausgenommen sind noch vorhandene Bestände an Druckerzeugnissen. Ansprechpartner zum Corporate Design ist die Pressestelle des Landkreises Teltow-Fläming. Bitte treten Sie wie bisher mit uns in Verbindung, wenn Sie kleinere oder größere Publikationen planen, die in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit Dritten gestaltet werden sollen. Wir stellen Ihnen gern die Stilelemente (wie z. B. das Logo) zur Verfügung und beraten Sie zu Inhalt, Form und Sprache.
Korrekt:
Falsch:
Erläuterung:
Mit dem Genitiv "meines Wissens" schränkt man eine Aussage im Sinne von "soviel ich weiß" ein. Nicht richtig ist "meines Wissens nach", da Verbindungen mit "nach" mit dem Dativ gebildet werden: "meiner Einschätzung nach, meinem Kenntnisstand nach". Es muss also richtig heißen: "Meines Wissens ist die Bauabnahme noch nicht erfolgt", oder aber: "Meiner Einschätzung nach bleibt noch viel zu tun", "Nach meinem Erachten fehlt im Foyer die weihnachtliche Stimmung".
"Der Kollege war angeblich eine Woche lang krank", hört man aus gewöhnlich gut informierten Kreisen ... War er es wirklich? "Angeblich" meint, dass etwas nur behauptet wird und nicht bewiesen ist. Also lieber Kollege, her mit dem gelben Schein :-)
"Die Kollegin war vermeintlich krank" - dann herzlichen Glückwunsch, denn es geht ihr wahrscheinlich nicht wirklich schlecht. Denn "vermeintlich" bedeutet, dass etwas irrtümlich angenommen wird und nicht stimmt.
In diesem Sinne: Bleiben Sie schön gesund!
Ihre Komageier
(P. S. ... die natürlich nicht im Koma liegen, sondern von einer netten Kollegin auf diesen Tippi hingewiesen worden sind. Vielen Dank fürs Adlerauge, sagen die Kommageier! Und ja, so ist das: Während man in fremden Texten jede Kleinigkeit findet, übersieht man sie in eigenen umso großzügiger ... )
Aus gegebenem Anlass:
Gedenk- und Aktionstage, wie zum Beispiel der Internationale Frauentag (Weltfrauentag) am 8. März, der Tag der Zahngesundheit am 25. September oder der Tag der Deutschen Einheit (Nationalfeiertag) am 3. Oktober werden begangen.
Geburtstage oder Jubiläen werden ebenfalls begangen, manchmal auch gefeiert. (Herzlichen Glückwunsch allen, die heute Geburtstag haben!)
Falsch ist die Verbindung mit durchführen, stattfinden o. ä. Es können nur Veranstaltungen oder Aktionen aus Anlass dieser Tage stattfinden oder durchgeführt werden!
Scheinbar kommt er gern zur Arbeit. Glückwunsch, damit hat er uns gut überlistet - denn wo "scheinbar" auftaucht, da trügt der Schein. Wenn wir allerdings vermuten, dass er seinen Job wirklich mag, dann heißt es richtig "anscheinend" - auch wenn das Wort eine Silbe länger ist und sich nicht so gut spricht.
Wo genau liegt nun der Unterschied? Hier ist die Lösung:
Eselsbrücken:
Synonyme:
Für alle neuen Beschäftigten und jene, die es vergessen haben: In den Schriftstücken der Kreisverwaltung verwenden wir zwingend den so genannten Flattersatz. Festgelegt ist das u. a. in den Musterdokumenten, die Sie unter KTF-Vorlagen (allgemeine Vorlagen) finden.
Auch wenn man ganz persönlich den Blocksatz vielleicht schöner findet - zu empfehlen ist er für unsere Zwecke nicht. Warum?
Das liegt daran, dass der Abstand zwischend den einzelnen Wörtern unterschiedlich ist - im Flattersatz ist er immer gleich. Ausnahme: Man hat die Silbentrennung eingeschaltet. Aber selbst dann punktet der Flattersatz: Seine Zeilen enden unterschiedlich. Das erleichtert dem Auge den Sprung zwischen den Zeilen und gibt ihm Orientierung.
Blocksatz-Dokumente, die im Internet verwendet werden, stiften Verwirrung. Das liegt daran, dass die meisten Internetauftritte "responsive" sind, ihre Ansicht sich also an die jeweiligen Endgeräte anpasst.
Im Blocksatz führt dass dazu, dass die Zeilen mittendrin aufhören, irgendwo wieder anfangen, Trennstriche wild verteilt werden und Leerräume ein Eigenleben führen.
Silbentrennung im Blocksatz führt zu vielen Fehlern, weil sie:
Übrigens: Auch der Styleguide der Bundesregierung schreibt den Flattersatz vor und argumentiert: „Bei linksbündigem Flattersatz sind die Wortabstände alle gleich breit. Hingegen werden bei Blocksatz die Abstände zwischen den Worten auseinandergezogen, um links und rechts eine bündige Satzkante zu erzwingen. Das stört den gleichmäßigen Lesefluss. Sinnvolle Worttrennungen erleichtern das Verständnis.“
Das wiederum nennt man dann übrigens „Rauhsatz“. Und ein zentrierter Flattersatz ist der "Mittelachsensatz".
Sie finden die Schreibweisen eMail, eGovernment, eBook usw. elegant, modern oder interessant?
In der behördlichen Kommunikation (und auch sonst, wenn Sie Wert auf korrekte Orthografie legen) darf das keine Rolle spielen. Die Regeln der Deutschen Rechtschreibung sind hier eindeutig:
Übrigens: Zusammensetzungen werden hier mit Bindestrich gebildet:
Im Zweifel schauen Sie einfach in das Standardwerk: www.duden.de
KISS: Die Methode "KISS" (Keep it short and simpel – Halte es kurz und einfach bzw. "Keep it short, stupid" – Fasse dich kurz, Blödmann") ist nicht neu. Sie kann auf Problemlösungen, aber vor allem auch in der Kommunikation erfolgreich angewendet werden. Und gerade dort sollte sie zum Einsatz kommen.
Ob Präsentation, Pressemitteilung, Festrede, Tätigkeitsbericht oder Bescheid: Die Inhalte werden nicht klarer, je mehr Sie darum herumreden oder -schreiben.
Mit der KISS-Methode sind Ihre Botschaften einprägsamer, nachvollziehbarer und werden besser aufgenommen. Sie bleiben länger im Gedächtnis und können auch in der Argumentation besser berücksichtigt werden.
Das KISS-Prinzip ist übrigens nicht neu. Im Volksmund heißt es "In der Kürze liegt die Würze", und auch Martin Luther riet den Predigern:
"Tritt fest auf, mach's Maul auf, hör bald auf!"
Folgen Sie diesem Rat!
Es ist Herbst, die Blätter werden bunt. Manche von ihnen leuchten schon in einem schönen Orange. Sind das dann orangene Blätter? Mitnichten ... So ist es richtig:
Orange gilt bekanntlich als die Farbe der Veränderung oder auch des Verrats. Und ist zudem grammatikalisch etwas kompliziert ... Das gilt auch für andere Farbadjektive, z. B. lila, rosa, oliv, türkis, violett, ocker oder cognac. Deshalb heißt es auch nicht "das türkisene Fahrrad" oder das "türkisfarbende Fahrrad", sondern "das türkise Fahrrad" oder "das türkisfarbene Fahrrad".
Die "Standardfarben" (blau, rot, gelb, grün) kann und darf man ganz normal beugen und steigern: der grüne Rasen, des grünen Rasens, der grünere Rasen, der grünste Rasen
In diesem Sinne: Ihnen allen eine farbenfrohe Woche in der bunten Welt der Verwaltung!
Was ist den Kommageiern diese Woche vor die Lesebrille gefallen? Ein offizielles Dokument unseres Hauses, in dem von "Email" die Rede war.
Was bitte hat die elektronische Post der Kreisverwaltung mit einem "glasharten, gegen Korrosion und Temperaturschwankungen beständigen Schmelzüberzug, der als Schutz oder zur Verzierung auf metallische Oberflächen aufgetragen wird", zu tun? So nämlich definiert der DUDEN den Begriff Email, auch Emaille genannnt.
Damit ist klar: Nur die Schreibweise „E-Mail“ ist richtig. Das ist übrigens nicht anders als beim T-Shirt, beim O-Ton oder bei der E-Musik. Und auch nicht anders beim E-Mail-Konto, dem E-Mail-Account, dem E-Mail-Postfach und der E-Mail-Adresse ...
„Email“ hingegen ist ein aus dem Französischen eingedeutschtes Fremdwort (frz. Emaille). Es bezeichnet eine keramische Verbindung, mit der man Töpfe oder andere Gefäße überziehen oder zum Beispiel künstlerische Arbeiten fertigen kann. Und das sind unsere E-Mails nun wahrlich nicht ...
Kommageier der Woche: vorüber, voraus
Oft falsch (mit zwei R) geschrieben werden folgende Worte:
Merke: Ein R ist korrekt und völlig ausreichend!
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026