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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Kreistag.
Die Arbeit des Kreistages ist in seiner Geschäftsordnung geregelt:
Frau Steffi Schirrmacher
Büro des Kreistags
Sachbearbeiterin Kreistagsangelegenheiten
Zimmer: A3.1.06
03371 608 1012
03371 608 9000
kreistag@teltow-flaeming.de
Herr Christopher Mlodzian
Büro des Kreistags
Sachbearbeiter Sitzungsdienst
Zimmer: A3.1.06
03371 608 1013
03371 608 9000
kreistag@teltow-flaeming.de
| Termin der Sitzung | Postausgang | Termin der Einreichung | |
| 3. Sitzung KA | 27.01. | 15.01. | 08.01. |
| 5. Sitzung KT | 24.02 | 12.02 | 05.02 |
| 4. Sitzung KA | 17.03 | 05.03 | 26.02 |
| 6. Sitzung KT | 07.04. | 26.03. | 19.03. |
| 5. Sitzung KA | 19.05. | 07.05. | 30.04. |
| 7. Sitzung KT | 23.06 | 11.06 | 04.06 |
| 6. Sitzung KA | 14.07 | 02.07. | 25.06 |
| 7. Sitzung KA | 08.09. | 27.08. | 20.08. |
| 8. Sitzung KT | 22.09. | 10.09. | 03.09. |
| 9. Sitzung KT | 13.10. | 01.10. | 24.09. |
| 8. Sitzung KA | 24.11. | 12.11. | 05.11. |
| 10. Sitzung KT | 15.12. | 03.12. | 26.11. |
Hier werden in Zukunft Dokumente und Informationen für die Betreuerinnen und Betreuer der Ausschüsse erscheinen.
Fragen, die die Arbeit mit dem Kreistag und seinen Gremien betreffen, werden hier beantwortet.
Immer wieder gibt es Nachfragen und Unsicherheiten zu der Frage, wie und in welcher Art und Weise Kreistagsabgeordnete - neben der Anfragemöglichkeit nach § 30 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf i.V.m. § 18 Geschäftsordnung des Kreistages - Auskunft von der Verwaltung erhalten bzw. Akteneinsicht nehmen können. Deshalb dazu einige kurze Antworten:
Ja, dieses Recht ist auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gegeben. Jeder Abgeordnete hat das Recht und die Pflicht, eigenverantwortlich an den Aufgaben, die der Kreistag zu erfüllen hat, mitzuwirken. Aus diesem Grund sind die Abgeordneten auch auf entsprechende Informationen aus der Verwaltung angewiesen.
Nein, das ist nicht möglich. Das Verlangen auf Auskunft und Akteneinsicht (mit Begründung) ist an die Landrätin/den Landrat zu richten. Sollten sich Abgeordnete unmittelbar an Mitarbeiter wenden, ist das Begehren dem Büro der Landrätin/des Landrates zu übergeben. Hier erfolgt die Entscheidung darüber, welcher Fachbereich die entsprechende Zuarbeit für das „Antwort-Landratsschreiben“ erarbeitet.
Nein, dieser Anspruch besteht nicht. Auskunft und Akteneinsicht sind durch die Landrätin/den Landrat zu verweigern, wenn und soweit schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Bedürfnis entgegenstehen.
Nein. Die Rechte stehen ihnen nur im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als Kreistagsabgeordnete (Organkompetenz) bzw. zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten des Landkreises (Verbandskompetenz) zu. Ausgeschlossen sind demnach z. B. Angelegenheiten der allgemeinen unteren Landesbehörde.
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026