Kreistagsbüro

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Kreistag.

Die Arbeit des Kreistages ist in seiner Geschäftsordnung geregelt:

Frau Steffi Schirrmacher
Büro des Kreistags

Sachbearbeiterin Kreistagsangelegenheiten

Zimmer: A3.1.06

03371 608 1012
03371 608 9000

Herr Christopher Mlodzian
Büro des Kreistags

Sachbearbeiter Sitzungsdienst

Zimmer: A3.1.06

03371 608 1013
03371 608 9000

Die Sitzungstermine für den Kreistag und den Kreisausschuss 2025

  Termin der Sitzung Postausgang Termin der Einreichung
3. Sitzung KA 27.01. 15.01. 08.01.
5. Sitzung KT 24.02 12.02 05.02
4. Sitzung KA 17.03 05.03 26.02
6. Sitzung KT 07.04. 26.03. 19.03.
5. Sitzung KA 19.05. 07.05. 30.04.
7. Sitzung KT 23.06 11.06 04.06
6. Sitzung KA 14.07 02.07. 25.06
7. Sitzung KA 08.09. 27.08. 20.08.
8. Sitzung KT 22.09. 10.09. 03.09.
9. Sitzung KT 13.10. 01.10. 24.09.
8. Sitzung KA 24.11. 12.11. 05.11.
10. Sitzung KT 15.12. 03.12. 26.11.

 

Informationen für Ausschussbetreuerinnen und Ausschussbetreuer

Hier werden in Zukunft Dokumente und Informationen für die Betreuerinnen und Betreuer der Ausschüsse erscheinen.

FAQ Kreistag

Fragen, die die Arbeit mit dem Kreistag und seinen Gremien betreffen, werden hier beantwortet.

Auskunft und Akteneinsicht für Kreistagsabgeordnete

Immer wieder gibt es Nachfragen und Unsicherheiten zu der Frage, wie und in welcher Art und Weise Kreistagsabgeordnete - neben der Anfragemöglichkeit nach § 30 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf i.V.m. § 18 Geschäftsordnung des Kreistages - Auskunft von der Verwaltung erhalten bzw. Akteneinsicht nehmen können. Deshalb dazu einige kurze Antworten:

Können sich Kreistagsabgeordnete mit Fragen an die Kreisverwaltung wenden?

Ja, dieses Recht ist auf der Grundlage des § 29 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gegeben. Jeder Abgeordnete hat das Recht und die Pflicht, eigenverantwortlich an den Aufgaben, die der Kreistag zu erfüllen hat, mitzuwirken. Aus diesem Grund sind die Abgeordneten auch auf entsprechende Informationen aus der Verwaltung angewiesen.

Können Kreistagsabgeordnete von jedem Mitarbeiter Auskunft und Akteneinsicht verlangen?

Nein, das ist nicht möglich. Das Verlangen auf Auskunft und Akteneinsicht (mit Begründung) ist an die Landrätin/den Landrat zu richten. Sollten sich Abgeordnete unmittelbar an Mitarbeiter wenden, ist das Begehren dem Büro der Landrätin/des Landrates zu übergeben. Hier erfolgt die Entscheidung darüber, welcher Fachbereich die entsprechende Zuarbeit für das „Antwort-Landratsschreiben“ erarbeitet.

Haben Kreistagsabgeordnete einen uneingeschränkten Anspruch auf Auskunft bzw. Akteneinsicht?

Nein, dieser Anspruch besteht nicht. Auskunft und Akteneinsicht sind durch die Landrätin/den Landrat zu verweigern, wenn und soweit schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Bedürfnis entgegenstehen.

Können Kreistagsabgeordnete zu allen Problemkreisen Anfragen stellen bzw. Akteneinsicht erhalten?

Nein. Die Rechte stehen ihnen nur im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als Kreistagsabgeordnete (Organkompetenz) bzw. zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten des Landkreises (Verbandskompetenz) zu. Ausgeschlossen sind demnach z. B. Angelegenheiten der allgemeinen unteren Landesbehörde.

Servicezeiten

(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

Sprechzeiten

(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026