Zutritt zur Dienststelle und den Büroräumen

Von wann bis wann kann der Haupteingang des Kreishauses genutzt werden?

Zu den Servicezeiten Dienstag von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr ist der Haupteingang für alle geöffnet.

Außerhalb dieser Zeiten, aber innerhalb der Grenzen der flexiblen Arbeitszeit kann der Zutritt eingeschränkt werden. Dann ist der Zutritt nur für Beschäftigte mit dem Chip möglich. Dieser ist dazu an das Salto-Lesegerät vor dem Eingang zu halten.

Außerhalb der in der DV Arbeitszeit festgelegten Spanne – also zwischen 21 und 6 Uhr – kann das Kreishaus nur mit Hilfe des Wachschutzes betreten werden.

Wie ist der Personaleingang geöffnet?

Der Personaleingang (Hintereingang) kann von 6 bis 21 Uhr nur mit dem Chip genutzt werden. Dieser ist dazu an das Lesegerät links vor der Eingangstür zu halten.
Nach dieser Zeit ist auch hier der Zutritt nur mit dem Wachschutz möglich.

Wie ist der Nebeneingang C0 geöffnet?

Der Nebeneingang C0 (Gesundheitsamt) ist wie der Haupteingang geöffnet.

Wie gelangt man in die Druckerräume?

Alle Druckerräume des Kreishauses sind mit elektronischen Schlössern ausgestattet. Für den Zugang benötigen Sie Ihren Chip, den Sie bei Arbeitsantritt ausgehändigt bekommen haben und für die Anmeldung an den Multifunktionsgeräten nutzen.
Der Chip muss jeden Tag aktualisiert werden, um Zutritt zu den Druckerräumen zu haben. Dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.
Die Aktualisierung ist an allen Salto-Lesegeräten möglich. Diese befinden sich an folgenden Standorten:

  • Eingang Parkhaus
  • Personaleingang
  • Haupteingang
  • Nebeneingang C0.
Halten Sie Ihren Chip solange an das Lesegerät, bis dieses blinkt.

Wie komme ich ins Parkhaus?

Auch die Zufahrt und der Zutritt ins Parkhaus sind nur mit dem Chip möglich. Beschäftigte, die einen Parkplatz gebucht haben, nutzen dafür ihren persönlichen Chip. Wer einen Dienstwagen nutzt, findet einen gültigen Chip bei den Fahrzeugpapieren.

Servicezeiten

(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

Sprechzeiten

(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026