Sehr geehrte Mitarbeiter*innen,
die Landrätin und der Personalrat haben sich auf die Zusatzvereinbarung Nr. 25/2013 zur Zahlung von Leistungsentgelten ab dem Bewertungszeitraum 2024/2025 geeinigt.
Ab dem Bewertungszeitraum 2024/2025 entfallen damit die Zielvereinbarungen bzw. systematischen Leistungsbeurteilungen für tariflich Beschäftigte. Es erfolgt sodann eine Pauschalausschüttung der LOB-Mittel für die Tarifbeschäftigten im Dezember 2025 nach § 18a TVöD-VKA. Damit wurde dem mehrheitlichen Wunsch der Beschäftigten im Hinblick auf die im Oktober 2023 durchgeführte Online-Umfrage zur Art und Weise der Ausschüttung der LOB-Mittel Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird mit dieser Vereinbarung die Tätigkeit als Ausbildende*r finanziell gewürdigt und honoriert. Die Höhe der Pauschale beträgt je Kalendermonat 50,00 Euro brutto. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt als Jahresprämie im Dezember. Maßgeblich für die Berechnung der Prämie ist der Zeitraum 01.10. bis 30.09.
Beamt*innen des Landkreises fallen weiterhin unter die Regelungen der Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung. Entsprechend einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 können Beamt*innen weiterhin Zielvereinbarungen schließen bzw. die Teilnahme an der systematischen Leistungsbewertung vereinbaren und somit bis zu 3 Tage Dienstbefreiung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Haseloff
Amtsleiter
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026