Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab sofort veröffentliche ich Beiträge rund um das Thema Schwerbehinderung. Damit möchte ich alle Beschäftigte umfassend informieren und auf wichtige Neuigkeiten aufmerksam machen.
Schwerpunkte werden rechtliche Änderungen, Unterstützungsangebote und Erfahrungsberichte sein. Zudem werde ich Hinweise geben, wie Betroffene ihren Alltag am Arbeitsplatz und darüber hinaus erleichtern können.
Selbstverständlich werde ich auch Einblicke in meine Arbeit als Schwerbehindertenvertretung geben und über neue Projekte und Veranstaltungen informieren. Die Beiträge sollen nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sie sind auch ein Angebot zum Austausch untereinander.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob eine Erkrankung Sie bereits so sehr beeinträchtigt hat, dass Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen sollten?
Besonders bei anhaltenden oder chronischen Erkrankungen stellt sich oft die Frage, wie weit diese den Alltag und das allgemeine Wohlbefinden beeinflusst.
Viele Menschen zögern jedoch, sich mit dem Gedanken Schwerbehinderung auseinanderzusetzen. Oftmals gehen damit Unsicherheiten und viele Fragen einher:
Bin ich wirklich schon so stark eingeschränkt? Ist der Zustand dauerhaft? Was bringt mir eine Anerkennung einer Schwerbehinderung überhaupt?
Der Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen, ist ein bedeutsamer Schritt. Er ist nicht nur eine bürokratische Entscheidung, sondern geht auch mit der persönlichen Auseinandersetzung der eigenen Lebenssituation einher.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung soll keine zusätzliche Belastung sein, sie soll vielmehr als Unterstützung und Hilfe dienen, um den Alltag zu erleichtern und verschiedene Rechte wahrzunehmen.
Daher lohnt es sich, zunächst ein paar Überlegungen anzustellen:
Mit dem Status als schwerbehinderte Person kann man einige Nachteile ausgleichen. Man hat zum Beispiel einen zusätzlichen Kündigungsschutz, Steuererleichterungen, Zusatzurlaub, früherer Renteneintritt oder die Möglichkeit, bestimmte Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen.
Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird anhand des Grades der Behinderung (GdB) beurteilt. Dieser wird nach einem Antrag durch das Versorgungsamt festgelegt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Mit einem GdB von 30 oder 40 kann man sich den Schwerbehinderten gleichstellen lassen und somit fast die gleichen Rechte in Anspruch nehmen.
Es kann hilfreich sein, sich von einem Arzt, einem Sozialdienst, einer Beratungsstelle oder von der Schwerbehindertenvertretung beraten zu lassen. Diese können ihre Fragen beantworten und ihnen beim Ausfüllen der Anträge helfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie also keine Bedenken, diesen Schritt zu gehen. Es können Ihnen keinerlei Nachteile entstehen.
Gerne stehe ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung und unterstütze Sie beim Ausfüllen der Anträge. Sie können mich jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Bitte beachten Sie, wenn Sie ans allgemeine SBV-Postfach mailen, habe nicht nur ich, sondern auch meine beiden Stellvertreter Zugriff darauf. Sollten Sie das nicht wünschen, benutzen Sie bitte das personalisierte Postfach.
Allgemeines Postfach: SBV@teltow-flaeming.de
Ihre Schwerbehindertenvertretung
Beate Bartel
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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026