Richtlinie zur Netzarchitektur in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Sicherstellung der Netzwerksicherheit

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen,

die Landrätin hat die Richtlinie zur Netzarchitektur im Landkreis Teltow-Fläming unterzeichnet. Der Personalrat hat seine Zustimmung erteilt.

Um den spezifischen Anforderungen der EU-Zahlstelle gemäß den Basis-Anforderungen aus NET.3.2.A1 (Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie) und NET.1.1.A1 (Sicherheitsrichtlinie für das Netz) gerecht zu werden, ist der Erlass der Richtlinie zum Einsatz von Firewalls im Landkreis Teltow-Fläming sowie der Richtlinie zur Netzarchitektur im Landkreis Teltow-Fläming erforderlich.

Die Richtlinien Netzarchitektur und Firewall befassen sich mit der Sicherstellung der Netzwerksicherheit und der regelmäßigen Überprüfung von IT-Infrastrukturen.Sie gilt für das Amt für Digitalisierung und Informationstechnik.

Die Richtlinie zur Netzarchitektur tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Haseloff
Amtsleiter

Zurück

Servicezeiten

(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

Sprechzeiten

(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026