Mitarbeiter-Info 11/2025

Bericht der Dienststelle zur Personalversammlung 2025

Sehr geehrte Beschäftigte,

für den offenen Gedankenaustausch bei der jüngsten Personalversammlung danke ich Ihnen herzlich. Die Gründe dafür, dass nicht alle von Ihnen dabei sein konnten, sind vielfältig. So ist der Mittwoch ein gern genutzter Tag für Homeoffice, außerdem sind unsere Tische voll mit Arbeit. Deshalb stelle ich den Bericht der Dienststelle gern zum Nachlesen zur Verfügung. Auch die Antworten auf die angesprochenen offenen Fragen sind dieser Mitarbeiter-Info beigefügt.

Freundliche Grüße

Ihre Kornelia Wehlan, Landrätin

Herausforderungen, strukturelle Schieflage, zwei Haushaltsentwürfe und mehr

Die Haushalts- und Stellenplanung steht auch für das Jahr 2026 unter besonderen Herausforderungen. Weltpolitische Lage, Krisenfähigkeit, Bevölkerungsschutz, demografische Entwicklung, Prozessmanagement und Digitalisierung, die anhaltende, angespannte Haushaltssituation infolge einer strukturellen Unterfinanzierung der Aufgaben – all das prägt die Arbeit der Kreisverwaltung und insgesamt den öffentlichen Dienst und damit den Landkreis und seine Kommunen. Dies wirkt hier umso mehr, da wir an der Nahtstelle zum Bürger als Servicebetrieb und Dienstleister arbeiten.

Gemeinsam mit unseren kommunalen Spitzenverbänden - dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund - warnen wir Kommunen aufgrund der rasant steigenden Ausgaben vor einer dramatischen kommunalen Finanzkrise und fordern von Bund und Land nachhaltige Reformen:

Die Kosten für die kommunalen Aufgaben steigen besonders bei den Sozialausgaben. Aber auch die Personalkosten drücken – hier fehlt seit Jahren bei der Aufgabenfinanzierung die Anpassung an die Tarifentwicklung der letzten Jahre, und das vergrößert die Schere zwischen übertragenen Aufgaben und fehlender Ausfinanzierung um ein Vielfaches.

Verbunden mit einer langanhaltenden Wachstumspause der deutschen Wirtschaft ist die Lage weitaus schlimmer als bisher ohnehin schon befürchtet. Im vergangenen Jahr lag das Defizit in den kommunalen Kernhaushalten in noch nie dagewesener Rekordhöhe bei 25 Mrd. € – die Prognose für die kommenden Jahre ist düster und lässt eine schrittweise Erhöhung auf mehr als 35 Mrd. € pro Jahr erwarten.

Strukturelle Schieflage und ihre Folgen

Auch der Kämmerer und ich weisen seit mehreren Jahren mit großem Nachdruck darauf hin, dass sich unsere kommunalen Finanzen in einer strukturellen Schieflage befinden und harte Konsolidierungsdiskussionen zur neuen Realität gehören werden. Der Kreistag hat deshalb jüngst in einer Petition gegenüber dem Land die Ausfinanzierung des ÖPNV gefordert – hier sind wir per ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger, schustern aber zu - 2026 13 Millionen Euro, weil die Zuführungen von Bund und Land nicht ausreichend sind.

Die Folgen einer finanziellen Schieflage liegen auf der Hand:

  • Kassenkredite steigen
  • Investitionsmöglichkeiten schrumpfen. Das Sondervermögen des Bundes – ein extra aufgelegtes Investitionssonderprogramm -  mildert das ab - JA ! Aber bei einem Investitionsstau bzw. -bedarf in den nächsten 10 Jahren von 300 Millionen Euro allein für den Landkreis sind 32 Mio. €, die wir bekommen, - 10 Prozent (!), ein Tropfen auf den heißen Stein.
  • Mit steigenden Kassenkrediten gehen massive Liquiditätsprobleme einher. Selbst wenn wir noch Rücklagen hätten, würde sich das zwar auf den Ergebnishaushalt – also den Haushaltsausgleich - positiv auswirken, aber längst nicht mehr auf den Finanzhaushalt – die Liquidität.
  • Ich wünschte mir, dass Bund und Länder endlich auch ihre Haushalts- und Finanzwirtschaft auf die Doppik ausrichten müssen, um unser Grundproblem hier unten inhaltlich überhaupt zu verstehen. Denn das heißt: fehlende aufgabengerechte Finanzausstattung.
    Bereits jetzt leisten wir Kommunen mehr als ein Viertel der gesamtstaatlichen Aufgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. Dabei zwingen Steigerungsraten in der Ausgabendynamik wie bei den Sozialausgaben jeden Haushalt in die Knie. Hier leisten wir Landkreise 80 Prozent der Ausgaben, und die müssen bei fehlender Finanzausstattung von den kreisangehörenden Kommunen und dem Amt Dahme-Mark über die Kreisumlage mitgetragen werden.
  • Mit diesen von oben verantworteten Finanzproblemen müssen wir hier vor Ort umgehen. Der eigene Gestaltungsspielraum reicht bei weitem nicht aus, um das Problem der strukturellen Unterfinanzierung zu lösen.
    Und es gehört bereits heute zur Wahrheit, dass der Landkreis, die Gemeinden, Städte und das Amt Dahme/Mark sinnvolle freiwillige Ausgaben wie die Unterstützung von Sportvereinen, die Unterhaltung von Schwimmbädern, im ÖPNV oder bei der Wirtschaftsförderung streichen müssen, weil wir gesetzlich gezwungen sind, ohne „Wenn und Aber“ die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Deshalb erwarten wir zu Recht grundlegende Reformen zur kommunalen Finanzausstattung, denn Gesetze werden auf der Bundes- und Landesebene gemacht – im Übrigen auch Standards.

Zwei Haushaltsentwürfe und die Gründe

Dass unter diesen Bedingungen die HH-Aufstellung und Einbringung in den Kreistag nicht so einfach ist, kann sich jeder vorstellen. „Eklat im Kreistag“, „Landrätin kassiert Haushaltsentwurf“ … sicher haben viele von Ihnen die Schlagzeilen in den Medien vernommen, nachdem ich in der Kreistagssitzung am 13. Oktober die finalen Eckdaten des durch mich festgestellten Haushalts 2026 bekanntgegeben habe. Ja, er wich ab vom Entwurf des Kämmerers. Das möchte ich Ihnen gern erklären:

Der Haushaltsausgleich ist auch im Planjahr 2026, trotz der Konsolidierungsbemühungen der Fachämter und der Kämmerei nicht nachweisbar. Im Gesamtergebnishaushalt wird ein Fehlbedarf in Höhe von 13.640.160 € ausgewiesen, den es in den kommenden Jahren zu decken gilt.

Der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2026 sieht einen Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 44,5 v. H. vor. Vor der Festsetzung des Umlagesatzes ist der Finanzbedarf des Landkreises mit dem der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abzuwägen. Dies erfolgt Jahr für Jahr ganz ordnungsgemäß durch unser Haus.

Im Ergebnis der Abwägung ist festgestellt worden, dass bei 9 von 16 kreisangehörigen Städten und Gemeinden die dauernde Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. 10 von 16 Kommunen nehmen weniger als 3 Prozent an freiwilligen Aufgaben wahr.

Genau deshalb hat der Vorsitzende der Kreisarbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, Herr Kaluza, im September einen Appell an den Kämmerer und die Landrätin gerichtet, keine weitere Erhöhung der Kreisumlage zuzulassen, da sonst viele der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in die Haushaltssicherung fallen würden.

Diese Signale habe ich ernst zu nehmen, denn ich bin nicht nur Landrätin und Leiterin der Verwaltung, sondern führe auch die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Städte und ihre dauernde Leistungsfähigkeit.

Sowohl der Kämmerer als auch die Landrätin kommen annähernd zum gleichen Ergebnis – im Ergebnishaushalt ist für das Jahr 2026 ein Gesamtergebnis in Höhe von minus 13.640.160 € ausgewiesen – nur der Weg dorthin ist ein anderer.  

Mein erklärtes Ziel ist es, auch die „Zahllast“ aus der Kreisumlage für die Kommunen zu beachten und so gering wie möglich zu halten, denn die Haushaltslage ist auch dort mehr als angespannt. Wir haben sowohl im Norden als auch in der Mitte und im Süden des Landkreises Kommunen, die den Haushaltsausgleich nicht mehr abbilden können oder den Ergebnishaushalt – also den Haushaltsausgleich noch sichern, aber nicht mehr den Finanzhaushalt – die Liquidität.

Durch die Veränderung der Umlagegrundlagen zahlen die Kommunen bereits absolut über 20 Millionen Euro mehr von 2025 zu 2026 an Kreisumlage. Leider bekommt der Landkreis auch über 17 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen, einschließlich der Mindererträge aus der Finanzausgleichsumlage vom Land.

Zusätzliches Konsolidierungspotenzial erschließen

Vor diesem Hintergrund waren alle Bereiche der Verwaltung aufgefordert, zusätzliche Konsolidierungspotenziale in Höhe von insgesamt 3,67 Mio. € zu erschließen. Dieser Betrag entspricht einem Prozent Kreisumlage! Die Aufteilung erfolgte im Verhältnis der Aufwendungen je Dezernat und des Landratsbereiches einschließlich Personal an den Gesamtaufwendungen. 

Dies sind spürbare Einschnitte - Ja, aber genau dem haben sich die Budgetverantwortlichen mit ihren Amtsleitungen umgehend gestellt. Denn es war eben nicht ein Streichkonzept von "oben" und dann nur über einzelne Produkte, ohne Einbeziehung der Dezernatsleiter und Produktverantwortlichen. Das wäre unredlich!

Hier haben alle mitgewirkt, so dass die vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen im Ergebnis zu Einsparungen von einem Prozent Kreisumlage führen. Dafür möchte ich allen Beschäftigten und den Beamtinnen und Beamten meinen ganz herzlichen Dank aussprechen.

Dennoch wird die Kreisumlage gegenüber 2025 von 43,0 v. H. auf 43,5 v. H. angehoben. Das ist der Teil – 1,835 Millionen € - den ich von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erwarte.

Fazit: Mit diesem Vorschlag bleibt der Fehlbetrag gegenüber dem durch den Kämmerer aufgestellten Entwurf für 2026 nahezu gleich, auf der anderen Seite wird aber gespart und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden nicht so stark belastet.

Wir alle haben für die Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit des Landkreises Verantwortung. Jeder auf seiner Ebene und an seinem Platz. Für mich gibt es einen sehr anschaulichen Begriff dafür: "enkeltauglich". Das heißt: unser Haushaltssicherungskonzept ernst nehmen, kräftig und mit Augenmaß sparen, um aus der Haushaltssicherung wieder herauszukommen, um zukünftigen Generationen einen lebens- und liebenswerten Gemeindeverband zu hinterlassen – unseren Landkreis Teltow-Fläming. Das schaffen weder die Landrätin noch der Kämmerer alleine. Wir sind – und da sind wir uns auch einig – auf ihre Mithilfe angewiesen. Und genau deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle auch weiterhin um ihre Unterstützung.

Digitalisierung

Ein ganz wichtiges Thema dabei ist die Digitalisierung. Ich hatte in der letzten Personalversammlung darüber informiert, dass Sie über Ihre Amtsleitungen direkt an die Zentrale Steuerung des Prozess- und Digitalisierungsmanagements in der Kreisverwaltung angebunden sind.

Vierwöchentlich tagt der Lenkungsausschuss unter meiner Leitung. Hier erfolgt die Steuerung des strategischen Gesamtprozesses zur Digitalisierung der Kreisverwaltung. Außerdem werden in der Verwaltungsleitung die Handlungsschwerpunkte im gleichen Rhythmus abgestimmt und protokollarisch für die Amtsleitungen aufbereitet. Wir mussten – auch angesichts der Haushaltssituation - nachsteuern und die ursprüngliche Projektgruppe in eine Stabstelle organisatorisch umstrukturieren – direkt bei der Landrätin.

Die Themenabarbeitung steht vor dem Hintergrund der begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten sowie vieler rechtlicher Hürden. Trotzdem sind Erfolge spürbar. So konnte die EU-Zahlstelle termingerecht eingerichtet und das erste Controlling-Audit im Oktober erfolgreich abgebildet werden, das virtuelle Bauamt funktioniert im Wesentlichen und der Rollout der Homeoffice-Technik schreitet weiter voran.

Trotz Umstellungsdruck bei Windows 11 wollen wir beim Rollout die Zeitschiene bis Ende des Jahres sichern. Und auch an der Telefonsoftwareeinführung wird engagiert gearbeitet.

Einige Digitalisierungsprojekte werden demnächst abgeschlossen. So soll bis zum Jahresende eine Terminverwaltungssoftware eingeführt werden. Zuerst wird das Straßenverkehrsamt damit arbeiten, dann das Gesundheitsamt, und später können andere Ämter mittels Outlookanbindung andocken. Dank an Herrn Lehmann und Herrn Prillwitz, stellvertretend für die Arbeit zur Digitalisierung des ÖGD.

Auch die Einführung von ePayment, also die Möglichkeit, online zu bezahlen, befindet sich aktuell mit der Ausländerbehörde in der Testphase. Dort wird das Thema am Beispiel der Verpflichtungserklärung abgearbeitet. Anschließend soll ePayment an die Online-Kfz-Zulassung angebunden werden. Vielen Dank an Frau Wache und die Kämmerei, die sich als zuständiges Fachamt diesem Prozess engagiert stellen.

Stichwort i-Kfz: Das Großprojekt zur Zentralisierung des Straßenverkehrsamtes in Luckenwalde einschließlich der Eingliederung der Außenstelle Zossen und eine herausgehobene Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept ist jetzt in der heißen Phase. Nicht nur, dass die Umbauarbeiten in der Louis-Pasteur-Str. in Luckenwalde begonnen haben, neben der Implementierung der Terminsoftware und mit der Umstellung der Fachverfahrenssoftware soll dann auch wieder eine Online-Zulassung für Fahrzeuge möglich sein. Fertigstellungsziel ist Ende März 2026. Danke an Frau Rausch und ihre Mitarbeitenden im fachlich zuständigen Fachamt.

Ein weiteres Projekt betrifft die sog. „Temporäre Verfahrensweise zur Einführung von Software“.

Über eine Projektgruppe wurde seit Januar an einer Vereinheitlichung und digital geführten Einführung von Software gearbeitet.

Das Projekt ist auf der Zielgraden. Bis Ende des Jahres wollen wir die Dienstvereinbarung mit dem Personalrat auf den Weg gebracht haben. Aktuell befindet sich die Grundstruktur im Feedbackverfahren mit dem Personalrat. Für die Umsetzung der Temporären Verfahrensweise auf die Fachprogramme bedarf es Schulungen und einer fachlichen Projektbegleitung, die wir ab Januar 2026 sichern wollen. Großer Dank an die Projektgruppe um Herrn Roßteuscher!

Und ich bin auch sehr dankbar, dass wir zudem eine Vereinbarung mit dem Personalrat treffen konnten, um prioritär gestellte Softwareeinführungen in einer pilotisierenden Verfahrensweise zügiger vornehmen zu können. Denn alles auf einmal wird uns nicht gelingen – der Zeitdruck aber nimmt permanent zu.

Parallel laufen weitere die Digitalisierung betreffende Großprojekte, so zum Beispiel der Netzwerkumbau des gesamten Kreishauses einschließlich der Alarmierungseinrichtungen, die Windows 11 – Umstellung und die Umsetzung der elektronischen Bußgeldaktenführung.

Nach wie vor ist das DMS (Dokumentenmanagementsystem) ein großes Thema, welches parallel mit einem hausweiten Aktenplan kombiniert ausgerollt werden muss. Diverse OZG-Vorhaben warten noch auf Umsetzung, wie die Sozialplattform. Themen wie Künstliche Intelligenz (KI) oder eine zentrale, einheitliche Datenaufbereitung stehen noch an.

Auch kleinere, aber nicht weniger wichtige Vorhaben, wie die Einrichtung einer Datei-Cloudlösung oder die Installation einer Diktiersoftware sollen nicht unendlich verschoben werden. Aufgrund der Fülle und Vielfältigkeit der Aufgaben müssen wir priorisieren und unsere Kräfte und Kapazitäten einteilen.

Die Haushaltssituation und auch die Kapazitätssituation bei unseren Partnern, wie der DIKOM und anderen IT-Dienstleistern, erschweren unser Bestreben enorm. Hinzu kommen ungeklärte Finanzierungsfragen mit dem Land für diverse Vorhaben. Auch muss sich das Land mit dem neu gebildeten Ministerium der Justiz und für Digitalisierung noch etwas „einrütteln“ – so mein persönlicher Eindruck.

Sie sehen – es ist ein langwieriger Prozess, welcher die verschiedensten Stellen im Hause, zum Teil neben dem Tagesgeschäft, außerordentlich fordert.  Die einzelnen Projektgruppen leisten vor dem Hintergrund der Kapazitäten und Herausforderungen enormes!

Ich danke allen maßgeblichen Verantwortungsträgern, Herrn Pscheidl, Herrn Buttenberg, Herrn Grüneberg, Herrn Haseloff und Ihnen, liebe Beschäftigte, für Ihr unermüdliches Engagement bei den Digitalisierungsfragen nicht locker zu lassen.

Um hier einen noch größeren Schritt voranzukommen, brauchen wir die Personalkapazitäten im IT-Bereich, die in der Zeit der HH-Sperre und der bis heute andauernden vorläufigen HH-Führung nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Und wir brauchen möglicherweise ein Nachsteuern, denn der sogenannte Flaschenhals bei der Einführung von Software und der Verfahrensprozesse zur Beachtung der IT-Sicherheit ist das Sachgebiet IT-Technik. Mit der Temporären Verfahrensweise werden klar die Aufgaben der Fachämter, aber auch die des Amtes für Digitalisierung und IT-Technik geregelt.

Mit unserem Haushaltssicherungskonzept 2025 und der Fortschreibung 2026 haben wir Maßnahmen beschrieben, die konsequent umgesetzt werden müssen. Daran werden wir durch unsere Kommunalaufsicht – das Innenministerium – gemessen.

Personalbestand und Stellenbesetzungsverfahren

Ein zentrales Element ist dabei, dass die fortschreitende Digitalisierung dem Landkreis erhebliche Chancen zur mittelfristigen Entlastung des Personalhaushaltes eröffnen würde. Untersuchungen zeigen, dass durch eine konsequente Digitalisierung von Verwaltungsprozessen zwischen 10 und 20 Prozent der bislang benötigten Personalkapazitäten mittelfristig eingespart oder für andere Aufgaben nutzbar gemacht werden können.

Der Personalbestand beträgt zum Stichtag 31.12.2024 1015 VZE. Auszubildende, Studierende, BfD, Fleischbeschauende sind hierin nicht enthalten. Etwa 70 Prozent der Belegschaft ist weiblich – keine Änderung zu 2023.

Der Personalbestand korrespondiert mit den Stellenbesetzungsverfahren. So ist die Zahl der Stellenausschreibungen 2024 im Vergleich zu 2023 gesunken. Die Gründe sind bekannt: Am 3.Juni 2024 erfolgte die Haushaltssperre und die Sperrung von 79 Stellen bis zum Ende des Jahres.

Gleichstellung und Führung

Die folgenden Folien zeigen das Gleichstellungsverhältnis innerhalb der Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie auf Leitungsebene in der Verwaltung. Die wichtigste Botschaft: In einem zu 70 Prozent Frauenbetrieb sind die Frauen in Führungsverantwortung nicht unterrepräsentiert.

Teilzeit

Mitarbeitergruppen

Die folgende Folie bezieht sich auf die Mitarbeitergruppen und auf eine rückläufige Entwicklung bei den Beamten. Aufgrund personeller Wechsel und einer längeren Nichtbesetzung der Sachgebietsleitungen im A 11 konnte der Vorgang der Laufbahnverbeamtung noch nicht abgeschlossen werden. Hierzu bedarf es konkreter Handlungsmaßgaben für den Zugang auf eine Verbeamtung.

Seit dem 20. Oktober 2025 ist die Sachgebietsleitung Zentrale Steuerung und Organisation im A 11 wiederbesetzt, und aktuell sind wir im Besetzungsverfahren für die Sachgebietsleitung Personal. Das Thema Laufbahnverbeamtung ist für 2026 prioritär gestellt.

Bis zum Inkrafttreten der Beurteilungsverordnung hatte der Landkreis Teltow-Fläming eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat geschlossen.

  • Mit dem 01.02.2025 wurde diese Dienstvereinbarung von der BeurtV abgelöst. Seitdem kommt eine Beurteilung von Beamtinnen und Beamten nur noch auf der Grundlage des § 19 LBG in Verbindung mit der BeurtV in Betracht.
  • Der Landesgesetzgeber hat sich dem Grunde nach für die Anlassbeurteilung als Beurteilungsform entschieden. Diese Anlassbeurteilungen werden geprüft.

Was das Thema Beförderungen von Beamten betrifft - so ist von diesen während der vorläufigen Haushaltsführung grundsätzlich abzusehen. Die Herangehensweise des Kämmerers ist in der Verwaltungsvorlage vom 13. Januar 2025 geregelt.  

Im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann in bestimmten Bereichen zur Gefahrenabwehr und Aufgabensicherung davon abgewichen werden.

Diese Bereiche sind auch im Haushaltssicherungskonzept konkret benannt.

Altersstruktur

Stellenplanung

Stellenplanvolumen und Personalkosten

Neueinstellungen und Austritte

Studienplätze und Ausbildung

Fortbildungen

Überlastungssituation

Krankenstand und Beschäftigung Schwerbehinderter

Gemeinsam aktiv für die Beschäftigten

Offene Fragen, Antworten und Anregungen

Warum wird so ein hoher Verwaltungsaufwand für die Übertragung von Urlaubstagen betrieben? (Insbesondere, wenn der 2. Januar ein Brückentag ist?)

Die Regelungen im Tarifvertrag und in der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg sind hierzu eindeutig. Insbesondere für Tarifbeschäftigte gilt, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist.

Mit der Dienstordnung wurde der entsprechende Rahmen dafür gesetzt, dass im Vorjahr die Planung zu erfolgen hat. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Dies ist insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit der Fall. Eine bewusste Planung für den 2. Januar (Brückentag) stellt keinen sachlichen Grund dar. Hierfür kann Zeitguthaben oder Urlaub des neuen Jahres in Anspruch genommen werden. Mit den Belehrungspflichten zum Urlaub aufgrund der BAG-Rechtsprechung ist hier auf eine konsequente Umsetzung zu achten. Zudem wird durch die von der Dienststelle praktizierte Vorgehenseise kein Beschäftigter benachteiligt und alle Beschäftigten gleichbehandelt.       

Zeitschiene Verbeamtung der Studentinnen und Studenten

Aufgrund personeller Wechsel auf der SGL Stelle Personal konnte der Vorgang noch nicht abgeschlossen werden. Vor einer Verbeamtung bedarf es einer amtsärztlichen Untersuchung. Hierzu müssen noch Absprachen mit dem Amtsarzt getroffen werden, diese konnten noch nicht stattfinden. Anschließend kann der Prozess zur Verbeamtung beendet werden. Zeitlich ist dies jedoch erst mit der Besetzung der SGL-Stelle Personal möglich.   

Mobile Endgeräte für Studierende und Azubis  

Die den Auszubildenden und Studierenden zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräte sind aus Gründen der IT-Sicherheit ausschließlich für den internen Gebrauch vorgesehen. Ein externer Gebrauch dieser Geräte ist nicht gestattet.
Gemäß Rücksprache mit dem Sachgebiet IT-Service könnten den Auszubildenden und Studierenden bei Bedarf jedoch alte, nicht mehr genutzte Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Diese können dann jedoch ausschließlich für den externen Gebrauch genutzt werden, ihr interner Gebrauch ist untersagt.

Homeofficemöglichkeiten für Studierende und Azubis

Mit Einführung der neuen DV zum Arbeiten außerhalb der Diensträume, die derzeit noch in der Beschlussfassung ist, soll den Studierenden und Auszubildenden zukünftig die Möglichkeit von Homeoffice eingeräumt werden.

Wie weiter mit Telefonie im Homeoffice?

Aktuell gilt eine Übergangslösung (Alternierende Telearbeit - Informationen zum aktuellen Sachstand - Intranet aktuell - Intranet) zur Erreichbarkeit am häuslichen Arbeitsplatz. Sie wurde im Intranet am 30. Mai 2024 veröffentlicht und auch zur Vereinbarung/zum Bescheid ausgegeben.
Diese Übergangslösung besagt unter anderem, dass Beschäftigte, die von zu Hause arbeiten, nicht verpflichtet sind, telefonisch erreichbar zu sein. Diese Regelung gilt bis zur Umsetzung einer datenschutzkonformen und IT-sicherheitstechnischen Lösung zur telefonischen Erreichbarkeit. Hinsichtlich der Einführung der Softphone-Lösung "Rainbow" werden aktuell durch das A 17 Möglichkeiten zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen und informationssicherheitstechnischen Anforderungen erörtert.

Warum hat die neue Vereinbarung Telearbeit wieder eine Zwei-Jahres-Begrenzung?

Die Entfristung der Vereinbarungen/Bescheide war Teil des neuen Entwurfs der Dienstvereinbarung 42/2022. Dem neuen Entwurf der Dienstvereinbarung wurde von der Verwaltungsleitung in der entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt. Der Personalrat hat den Entwurf danach gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4 LPersVG zur Mitbestimmung erhalten. Der Personalrat hatte seine Zustimmung nicht erteilt und daraufhin der Dienststelle Änderungsvorschläge übermittelt. Außerdem signalisierte der Personalrat seine Bereitschaft für gemeinsame Verhandlungsgespräche zu explizit benannten Themen.

Aus der Übersicht der Änderungsvorschläge des PR ging das Thema der Entfristung der Vereinbarungen/Bescheide nicht hervor. Auch in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe zwischen Dienststelle und Personalrat zur finalen Abstimmung des Entwurfs wurde der Entfristung nicht widersprochen.

Als die ersten Vereinbarungen/Bescheide von Beschäftigten am Ende ihrer Frist ankamen, entschloss man sich, vorweg zu greifen und den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und veröffentlichte den Artikel im Intranet zur Entfristung der Vereinbarungen/Bescheide. Dementsprechend wird die Zwei-Jahresfrist nach endgültiger Abstimmung der Arbeitsgruppe zur DV 42/2022 aus der Vereinbarung bzw. dem Bescheid entfernt.

Strategische Ausrichtung Ausbildung/Studium an Personalbedarf

Eine strategische Ausrichtung der Ausbildungs- und Studienangebote ist unumgänglich, um sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Anforderungen der Verwaltung gerecht zu werden und damit die Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Aktuell werden Daten ermittelt, die die erforderlichen Qualifizierungen offener und auch zukünftig freiwerdender Stellen ermitteln. Mit den Daten lassen sich Engpässe erkennen, Nachbesetzungen steuern und neue Berufsbilder gezielt aufbauen. Hier arbeitet die Sachbearbeiterin Personalentwicklung eng mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Haushalt und Controlling sowie mit der Ausbildungsleitung im Amt 11 zusammen.  

Möglichkeiten zum Langzeitarbeitskonto und der Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage sowie Erhöhung der Arbeitszeit

Die Verwaltungsleitung hat zu diesen Sachverhalten noch keine abschließende Entscheidung getroffen, sie werden durch das SG zentrale Steuerung und Organisation vorbereitet. Die teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung ist erst ab 2027 möglich und muss 2026 bis zum 1. September beantragt werden. Hierfür wird es rechtzeitig eine Information im Intranet geben.

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Servicezeiten

(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

Sprechzeiten

(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026