Sehr geehrte Beschäftigte,
für den offenen Gedankenaustausch bei der jüngsten Personalversammlung danke ich Ihnen herzlich. Die Gründe dafür, dass nicht alle von Ihnen dabei sein konnten, sind vielfältig. So ist der Mittwoch ein gern genutzter Tag für Homeoffice, außerdem sind unsere Tische voll mit Arbeit. Deshalb stelle ich den Bericht der Dienststelle gern zum Nachlesen zur Verfügung. Auch die Antworten auf die angesprochenen offenen Fragen sind dieser Mitarbeiter-Info beigefügt.
Freundliche Grüße
Ihre Kornelia Wehlan, Landrätin
Die Haushalts- und Stellenplanung steht auch für das Jahr 2026 unter besonderen Herausforderungen. Weltpolitische Lage, Krisenfähigkeit, Bevölkerungsschutz, demografische Entwicklung, Prozessmanagement und Digitalisierung, die anhaltende, angespannte Haushaltssituation infolge einer strukturellen Unterfinanzierung der Aufgaben – all das prägt die Arbeit der Kreisverwaltung und insgesamt den öffentlichen Dienst und damit den Landkreis und seine Kommunen. Dies wirkt hier umso mehr, da wir an der Nahtstelle zum Bürger als Servicebetrieb und Dienstleister arbeiten.
Gemeinsam mit unseren kommunalen Spitzenverbänden - dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund - warnen wir Kommunen aufgrund der rasant steigenden Ausgaben vor einer dramatischen kommunalen Finanzkrise und fordern von Bund und Land nachhaltige Reformen:
Die Kosten für die kommunalen Aufgaben steigen besonders bei den Sozialausgaben. Aber auch die Personalkosten drücken – hier fehlt seit Jahren bei der Aufgabenfinanzierung die Anpassung an die Tarifentwicklung der letzten Jahre, und das vergrößert die Schere zwischen übertragenen Aufgaben und fehlender Ausfinanzierung um ein Vielfaches.
Verbunden mit einer langanhaltenden Wachstumspause der deutschen Wirtschaft ist die Lage weitaus schlimmer als bisher ohnehin schon befürchtet. Im vergangenen Jahr lag das Defizit in den kommunalen Kernhaushalten in noch nie dagewesener Rekordhöhe bei 25 Mrd. € – die Prognose für die kommenden Jahre ist düster und lässt eine schrittweise Erhöhung auf mehr als 35 Mrd. € pro Jahr erwarten.
Auch der Kämmerer und ich weisen seit mehreren Jahren mit großem Nachdruck darauf hin, dass sich unsere kommunalen Finanzen in einer strukturellen Schieflage befinden und harte Konsolidierungsdiskussionen zur neuen Realität gehören werden. Der Kreistag hat deshalb jüngst in einer Petition gegenüber dem Land die Ausfinanzierung des ÖPNV gefordert – hier sind wir per ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger, schustern aber zu - 2026 13 Millionen Euro, weil die Zuführungen von Bund und Land nicht ausreichend sind.
Die Folgen einer finanziellen Schieflage liegen auf der Hand:
Dass unter diesen Bedingungen die HH-Aufstellung und Einbringung in den Kreistag nicht so einfach ist, kann sich jeder vorstellen. „Eklat im Kreistag“, „Landrätin kassiert Haushaltsentwurf“ … sicher haben viele von Ihnen die Schlagzeilen in den Medien vernommen, nachdem ich in der Kreistagssitzung am 13. Oktober die finalen Eckdaten des durch mich festgestellten Haushalts 2026 bekanntgegeben habe. Ja, er wich ab vom Entwurf des Kämmerers. Das möchte ich Ihnen gern erklären:
Der Haushaltsausgleich ist auch im Planjahr 2026, trotz der Konsolidierungsbemühungen der Fachämter und der Kämmerei nicht nachweisbar. Im Gesamtergebnishaushalt wird ein Fehlbedarf in Höhe von 13.640.160 € ausgewiesen, den es in den kommenden Jahren zu decken gilt.
Der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2026 sieht einen Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 44,5 v. H. vor. Vor der Festsetzung des Umlagesatzes ist der Finanzbedarf des Landkreises mit dem der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abzuwägen. Dies erfolgt Jahr für Jahr ganz ordnungsgemäß durch unser Haus.
Im Ergebnis der Abwägung ist festgestellt worden, dass bei 9 von 16 kreisangehörigen Städten und Gemeinden die dauernde Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. 10 von 16 Kommunen nehmen weniger als 3 Prozent an freiwilligen Aufgaben wahr.
Genau deshalb hat der Vorsitzende der Kreisarbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, Herr Kaluza, im September einen Appell an den Kämmerer und die Landrätin gerichtet, keine weitere Erhöhung der Kreisumlage zuzulassen, da sonst viele der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in die Haushaltssicherung fallen würden.
Diese Signale habe ich ernst zu nehmen, denn ich bin nicht nur Landrätin und Leiterin der Verwaltung, sondern führe auch die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und Städte und ihre dauernde Leistungsfähigkeit.
Sowohl der Kämmerer als auch die Landrätin kommen annähernd zum gleichen Ergebnis – im Ergebnishaushalt ist für das Jahr 2026 ein Gesamtergebnis in Höhe von minus 13.640.160 € ausgewiesen – nur der Weg dorthin ist ein anderer.
Mein erklärtes Ziel ist es, auch die „Zahllast“ aus der Kreisumlage für die Kommunen zu beachten und so gering wie möglich zu halten, denn die Haushaltslage ist auch dort mehr als angespannt. Wir haben sowohl im Norden als auch in der Mitte und im Süden des Landkreises Kommunen, die den Haushaltsausgleich nicht mehr abbilden können oder den Ergebnishaushalt – also den Haushaltsausgleich noch sichern, aber nicht mehr den Finanzhaushalt – die Liquidität.
Durch die Veränderung der Umlagegrundlagen zahlen die Kommunen bereits absolut über 20 Millionen Euro mehr von 2025 zu 2026 an Kreisumlage. Leider bekommt der Landkreis auch über 17 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen, einschließlich der Mindererträge aus der Finanzausgleichsumlage vom Land.
Vor diesem Hintergrund waren alle Bereiche der Verwaltung aufgefordert, zusätzliche Konsolidierungspotenziale in Höhe von insgesamt 3,67 Mio. € zu erschließen. Dieser Betrag entspricht einem Prozent Kreisumlage! Die Aufteilung erfolgte im Verhältnis der Aufwendungen je Dezernat und des Landratsbereiches einschließlich Personal an den Gesamtaufwendungen.
Dies sind spürbare Einschnitte - Ja, aber genau dem haben sich die Budgetverantwortlichen mit ihren Amtsleitungen umgehend gestellt. Denn es war eben nicht ein Streichkonzept von "oben" und dann nur über einzelne Produkte, ohne Einbeziehung der Dezernatsleiter und Produktverantwortlichen. Das wäre unredlich!
Hier haben alle mitgewirkt, so dass die vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen im Ergebnis zu Einsparungen von einem Prozent Kreisumlage führen. Dafür möchte ich allen Beschäftigten und den Beamtinnen und Beamten meinen ganz herzlichen Dank aussprechen.
Dennoch wird die Kreisumlage gegenüber 2025 von 43,0 v. H. auf 43,5 v. H. angehoben. Das ist der Teil – 1,835 Millionen € - den ich von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erwarte.
Fazit: Mit diesem Vorschlag bleibt der Fehlbetrag gegenüber dem durch den Kämmerer aufgestellten Entwurf für 2026 nahezu gleich, auf der anderen Seite wird aber gespart und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden nicht so stark belastet.
Wir alle haben für die Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit des Landkreises Verantwortung. Jeder auf seiner Ebene und an seinem Platz. Für mich gibt es einen sehr anschaulichen Begriff dafür: "enkeltauglich". Das heißt: unser Haushaltssicherungskonzept ernst nehmen, kräftig und mit Augenmaß sparen, um aus der Haushaltssicherung wieder herauszukommen, um zukünftigen Generationen einen lebens- und liebenswerten Gemeindeverband zu hinterlassen – unseren Landkreis Teltow-Fläming. Das schaffen weder die Landrätin noch der Kämmerer alleine. Wir sind – und da sind wir uns auch einig – auf ihre Mithilfe angewiesen. Und genau deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle auch weiterhin um ihre Unterstützung.
Ein ganz wichtiges Thema dabei ist die Digitalisierung. Ich hatte in der letzten Personalversammlung darüber informiert, dass Sie über Ihre Amtsleitungen direkt an die Zentrale Steuerung des Prozess- und Digitalisierungsmanagements in der Kreisverwaltung angebunden sind.
Vierwöchentlich tagt der Lenkungsausschuss unter meiner Leitung. Hier erfolgt die Steuerung des strategischen Gesamtprozesses zur Digitalisierung der Kreisverwaltung. Außerdem werden in der Verwaltungsleitung die Handlungsschwerpunkte im gleichen Rhythmus abgestimmt und protokollarisch für die Amtsleitungen aufbereitet. Wir mussten – auch angesichts der Haushaltssituation - nachsteuern und die ursprüngliche Projektgruppe in eine Stabstelle organisatorisch umstrukturieren – direkt bei der Landrätin.
Die Themenabarbeitung steht vor dem Hintergrund der begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten sowie vieler rechtlicher Hürden. Trotzdem sind Erfolge spürbar. So konnte die EU-Zahlstelle termingerecht eingerichtet und das erste Controlling-Audit im Oktober erfolgreich abgebildet werden, das virtuelle Bauamt funktioniert im Wesentlichen und der Rollout der Homeoffice-Technik schreitet weiter voran.
Trotz Umstellungsdruck bei Windows 11 wollen wir beim Rollout die Zeitschiene bis Ende des Jahres sichern. Und auch an der Telefonsoftwareeinführung wird engagiert gearbeitet.
Einige Digitalisierungsprojekte werden demnächst abgeschlossen. So soll bis zum Jahresende eine Terminverwaltungssoftware eingeführt werden. Zuerst wird das Straßenverkehrsamt damit arbeiten, dann das Gesundheitsamt, und später können andere Ämter mittels Outlookanbindung andocken. Dank an Herrn Lehmann und Herrn Prillwitz, stellvertretend für die Arbeit zur Digitalisierung des ÖGD.
Auch die Einführung von ePayment, also die Möglichkeit, online zu bezahlen, befindet sich aktuell mit der Ausländerbehörde in der Testphase. Dort wird das Thema am Beispiel der Verpflichtungserklärung abgearbeitet. Anschließend soll ePayment an die Online-Kfz-Zulassung angebunden werden. Vielen Dank an Frau Wache und die Kämmerei, die sich als zuständiges Fachamt diesem Prozess engagiert stellen.
Stichwort i-Kfz: Das Großprojekt zur Zentralisierung des Straßenverkehrsamtes in Luckenwalde einschließlich der Eingliederung der Außenstelle Zossen und eine herausgehobene Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept ist jetzt in der heißen Phase. Nicht nur, dass die Umbauarbeiten in der Louis-Pasteur-Str. in Luckenwalde begonnen haben, neben der Implementierung der Terminsoftware und mit der Umstellung der Fachverfahrenssoftware soll dann auch wieder eine Online-Zulassung für Fahrzeuge möglich sein. Fertigstellungsziel ist Ende März 2026. Danke an Frau Rausch und ihre Mitarbeitenden im fachlich zuständigen Fachamt.
Ein weiteres Projekt betrifft die sog. „Temporäre Verfahrensweise zur Einführung von Software“.
Über eine Projektgruppe wurde seit Januar an einer Vereinheitlichung und digital geführten Einführung von Software gearbeitet.
Das Projekt ist auf der Zielgraden. Bis Ende des Jahres wollen wir die Dienstvereinbarung mit dem Personalrat auf den Weg gebracht haben. Aktuell befindet sich die Grundstruktur im Feedbackverfahren mit dem Personalrat. Für die Umsetzung der Temporären Verfahrensweise auf die Fachprogramme bedarf es Schulungen und einer fachlichen Projektbegleitung, die wir ab Januar 2026 sichern wollen. Großer Dank an die Projektgruppe um Herrn Roßteuscher!
Und ich bin auch sehr dankbar, dass wir zudem eine Vereinbarung mit dem Personalrat treffen konnten, um prioritär gestellte Softwareeinführungen in einer pilotisierenden Verfahrensweise zügiger vornehmen zu können. Denn alles auf einmal wird uns nicht gelingen – der Zeitdruck aber nimmt permanent zu.
Parallel laufen weitere die Digitalisierung betreffende Großprojekte, so zum Beispiel der Netzwerkumbau des gesamten Kreishauses einschließlich der Alarmierungseinrichtungen, die Windows 11 – Umstellung und die Umsetzung der elektronischen Bußgeldaktenführung.
Nach wie vor ist das DMS (Dokumentenmanagementsystem) ein großes Thema, welches parallel mit einem hausweiten Aktenplan kombiniert ausgerollt werden muss. Diverse OZG-Vorhaben warten noch auf Umsetzung, wie die Sozialplattform. Themen wie Künstliche Intelligenz (KI) oder eine zentrale, einheitliche Datenaufbereitung stehen noch an.
Auch kleinere, aber nicht weniger wichtige Vorhaben, wie die Einrichtung einer Datei-Cloudlösung oder die Installation einer Diktiersoftware sollen nicht unendlich verschoben werden. Aufgrund der Fülle und Vielfältigkeit der Aufgaben müssen wir priorisieren und unsere Kräfte und Kapazitäten einteilen.
Die Haushaltssituation und auch die Kapazitätssituation bei unseren Partnern, wie der DIKOM und anderen IT-Dienstleistern, erschweren unser Bestreben enorm. Hinzu kommen ungeklärte Finanzierungsfragen mit dem Land für diverse Vorhaben. Auch muss sich das Land mit dem neu gebildeten Ministerium der Justiz und für Digitalisierung noch etwas „einrütteln“ – so mein persönlicher Eindruck.
Sie sehen – es ist ein langwieriger Prozess, welcher die verschiedensten Stellen im Hause, zum Teil neben dem Tagesgeschäft, außerordentlich fordert. Die einzelnen Projektgruppen leisten vor dem Hintergrund der Kapazitäten und Herausforderungen enormes!
Ich danke allen maßgeblichen Verantwortungsträgern, Herrn Pscheidl, Herrn Buttenberg, Herrn Grüneberg, Herrn Haseloff und Ihnen, liebe Beschäftigte, für Ihr unermüdliches Engagement bei den Digitalisierungsfragen nicht locker zu lassen.
Um hier einen noch größeren Schritt voranzukommen, brauchen wir die Personalkapazitäten im IT-Bereich, die in der Zeit der HH-Sperre und der bis heute andauernden vorläufigen HH-Führung nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Und wir brauchen möglicherweise ein Nachsteuern, denn der sogenannte Flaschenhals bei der Einführung von Software und der Verfahrensprozesse zur Beachtung der IT-Sicherheit ist das Sachgebiet IT-Technik. Mit der Temporären Verfahrensweise werden klar die Aufgaben der Fachämter, aber auch die des Amtes für Digitalisierung und IT-Technik geregelt.
Mit unserem Haushaltssicherungskonzept 2025 und der Fortschreibung 2026 haben wir Maßnahmen beschrieben, die konsequent umgesetzt werden müssen. Daran werden wir durch unsere Kommunalaufsicht – das Innenministerium – gemessen.
Ein zentrales Element ist dabei, dass die fortschreitende Digitalisierung dem Landkreis erhebliche Chancen zur mittelfristigen Entlastung des Personalhaushaltes eröffnen würde. Untersuchungen zeigen, dass durch eine konsequente Digitalisierung von Verwaltungsprozessen zwischen 10 und 20 Prozent der bislang benötigten Personalkapazitäten mittelfristig eingespart oder für andere Aufgaben nutzbar gemacht werden können.
Der Personalbestand beträgt zum Stichtag 31.12.2024 1015 VZE. Auszubildende, Studierende, BfD, Fleischbeschauende sind hierin nicht enthalten. Etwa 70 Prozent der Belegschaft ist weiblich – keine Änderung zu 2023.
Der Personalbestand korrespondiert mit den Stellenbesetzungsverfahren. So ist die Zahl der Stellenausschreibungen 2024 im Vergleich zu 2023 gesunken. Die Gründe sind bekannt: Am 3.Juni 2024 erfolgte die Haushaltssperre und die Sperrung von 79 Stellen bis zum Ende des Jahres.
Die folgenden Folien zeigen das Gleichstellungsverhältnis innerhalb der Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie auf Leitungsebene in der Verwaltung. Die wichtigste Botschaft: In einem zu 70 Prozent Frauenbetrieb sind die Frauen in Führungsverantwortung nicht unterrepräsentiert.
Bei Teilzeit haben wir einen Anstieg der Beschäftigten. 36 Prozent aller Beschäftigten arbeiten verkürzt. Hingegen bei der Inanspruchnahme von Elternzeit ist die Zahl der Inanspruchnahmen gesunken.
Die folgende Folie bezieht sich auf die Mitarbeitergruppen und auf eine rückläufige Entwicklung bei den Beamten. Aufgrund personeller Wechsel und einer längeren Nichtbesetzung der Sachgebietsleitungen im A 11 konnte der Vorgang der Laufbahnverbeamtung noch nicht abgeschlossen werden. Hierzu bedarf es konkreter Handlungsmaßgaben für den Zugang auf eine Verbeamtung.
Seit dem 20. Oktober 2025 ist die Sachgebietsleitung Zentrale Steuerung und Organisation im A 11 wiederbesetzt, und aktuell sind wir im Besetzungsverfahren für die Sachgebietsleitung Personal. Das Thema Laufbahnverbeamtung ist für 2026 prioritär gestellt.
Bis zum Inkrafttreten der Beurteilungsverordnung hatte der Landkreis Teltow-Fläming eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat geschlossen.
Was das Thema Beförderungen von Beamten betrifft - so ist von diesen während der vorläufigen Haushaltsführung grundsätzlich abzusehen. Die Herangehensweise des Kämmerers ist in der Verwaltungsvorlage vom 13. Januar 2025 geregelt.
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann in bestimmten Bereichen zur Gefahrenabwehr und Aufgabensicherung davon abgewichen werden.
Diese Bereiche sind auch im Haushaltssicherungskonzept konkret benannt.
183 Beschäftigte sind älter als 60 Jahre. Das entspricht 18 Prozent der Gesamtbelegschaft. Das Durchschnittsalter beträgt 46,7 Jahre. In den Jahren 2025 bis zum Jahr 2035 werden rund 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter altersbedingt ausscheiden. Das sind 23 Prozent.
Es ist erklärtes Ziel in der Personalbedarfsplanung, einen weiteren Stellenaufwuchs zu vermeiden und darüber hinaus die Zahl der altersbedingten Austritte in den nächsten Jahren so zu nutzen, dass durch die Digitalisierung und einem funktionierenden Prozessmanagement Stellen überprüft und bei Altersaustritten nicht adäquat mit Fachkräften neu besetzt werden müssen. Nein, die Sorge um den Arbeitsplatz muss bei uns keiner haben. Der demografische Wandel verbunden mit der Digitalisierung ist Chance und Herausforderung zugleich.
Erstmals seit 11 Jahren gibt es im Stellenplan 2026 des Landkreises keinen Stellenaufwuchs.
Die Folie „Ergebnisse der Stellenplanung 2026“ zeigt dazu den aktuellen Stand für den HH- Plan 2026 auf:
Sie sehen aber auch, dass wir einen unabweislichen Mehrbedarf von rund 16 VZE haben – davon 10 VZE im Vorgriff auf den Stellenplan 2027 im Falle einer erforderlichen, arbeitsvertraglichen Eingliederung von bisher freiberuflich tätigen Lehrkräften der VHS im Zuge des Herrenberg-Urteils.
Der Stellenplan 2026 weist wie 2025 ein Stellenplanvolumen von 1.099,29 VZE aus.
Damit verbunden sind Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 77.361.142 €. Das sind 3.085.902 Mio. € mehr als 2025. Die Mehrausgaben resultieren aus 2,8 Prozent Tariferhöhungen ab Mai 2026 und der einheitlichen Jahressonderzahlungen für alle Entgeltgruppen in Höhe von 85 Prozent – insgesamt in Höhe von 2 Mio. €. Die der Mitarbeiterschaft zustehende Tarifanpassung von 2,8 Prozent und die Stufenaufstiege werden rechtstreu abgebildet. Stufenweise Eintritte und Stufenaufstiege machen in 2026 1,086 Mio. € aus.
Der Konsolidierungsbetrag bei den Personalaufwendungen beträgt 13 Millionen € und stützt sich auf Erfahrungswerte der tatsächlichen unterjährigen Stellenbesetzung. Diese resultieren aus Elternzeiten, Beschäftigungsverboten und Landzeiterkrankungen, aber auch zur Arbeitsmarktlage, der unterjährigen Personalfluktuation und vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente.
Neueinstellungen und Austritte zeigt die unterjährige Fluktuation in der Verwaltung. Ein Drittel von den 91 Austritten in 2024 ist altersbedingt. Fast genauso viel sind Austritte innerhalb der Probezeit und durch Kündigungen der Beschäftigten.
Hier liegt ein Schlüssel für eine konstantere Personalentwicklung und bedeutet für uns alle größere Anstrengungen vor allem was die Mitarbeiterbindung und die modulare Qualifikation und Weiterbildung betrifft. Gerade in den ersten fünf Jahren der Betriebszugehörigkeit verlassen uns die meisten Mitarbeiter.
Wenn Anforderungsprofile geöffnet werden müssen, um Beschäftigte, Auszubildende und Studierende überhaupt noch an Bord zu bekommen, bedarf es noch größerer Anstrengungen bei der Aus- und Weiterbildung. Und hier sind wir alle gefordert – natürlich zuvorderst die Dienststelle und ihr zuständiges Fachamt – das A 11.
Zu den Studienplätzen noch folgende Information: Zwei duale Studienplätze ÖVBB konnten 2024 nicht besetzt werden - 2025 bereits drei. Die Bewerberzahl nimmt insgesamt ab und Rücktritte kurz vor Antritt des Studiums nehmen zu. Ein Phänomen, das wir mit anderen Kommunen teilen.
Bei den Ausbildungsplätzen läuft es besser - alle Ausbildungsplätze in 2025 sind besetzt.
Die Ausschreibungen für Studien- und Ausbildungsplätze 2026 laufen noch und hier werden wir gut beraten sein, die Ausbildungsverträge und Studienvereinbarungen so frühzeitig wie möglich abzuschließen.
Zukünftig wird es noch stärker Aufgabe sein, das Personalentwicklungskonzept mit der mittel- und längerfristigen Studien- und Ausbildungsplanung strategisch stärker auf die Sicherung der Kernverwaltungsaufgaben auszurichten.
Die nächste Folie zeigt den aktuellen Stand der Schwerpunktsetzung der Fortbildungen.
Führungskräfteschulungen (Themen aus 2025: Gesund führen + Mobbing, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz) gehören unbedingt dazu – mit dem besonderen Fokus Mitarbeitermotivation.
Und natürlich ist in der Haushaltssicherung von uns allen Kreativität gefordert - auch bei der Rekrutierung entsprechender Fachreferenten – ob zum Gesundheitstag oder für In-House-Seminare. Vielen Dank, dass sich auch die Belegschaft daran beteiligt unter dem Anspruch „Gemeinsam klüger“: Wissen teilen – Wissen stärken, stehen Sie uns zur Verfügung für In-House-Seminare.
Gerade in Zeiten wie diesen, wo durch offene Stellen und Langzeiterkrankung hohe Arbeitsbelastungen herrschen, kommt es zu Überlastungen, die ich, verehrte Führungskräfte bitte, sorgsam im Umgang mit der DV 36/2020 abzuarbeiten. Von 2023 zu 2024 sinken diese leicht auf 31 Anzeigen, die in Bearbeitung genommen wurden.
Der durchschnittliche Krankenstand lag bei 10,2 Prozent pro Beschäftigtem, was etwa 27 Krankentagen entspricht. Die Krankenstände sind weiterhin auf einem hohen Niveau, wenngleich gegenüber dem Vorjahr ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.
Im Vergleich mit den Krankenkassenberichten sind die Krankenstände der Kreisverwaltung ähnlich hoch, wenn man berücksichtigt, dass bei den Krankenkassen lediglich Fehltage in die Berechnung einfließen, für die eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Ebenso sind Kuraufenthalte nicht eingerechnet. Zieht man diese Berechnungssachverhalte ab, liegen auch wir bei 23 Krankentage pro Beschäftigter – trotzdem ein hoher Wert im Deutschlandvergleich.
Die Beschäftigtenquote schwerbehinderter Menschen ist erfüllt und das ist besonders für den öffentlichen Dienst auch gut so.
Auch das Angebot gesundheitsfördernder Maßnahmen wird stetig geprüft und weiterentwickelt:
Warum wird so ein hoher Verwaltungsaufwand für die Übertragung von Urlaubstagen betrieben? (Insbesondere, wenn der 2. Januar ein Brückentag ist?)
Die Regelungen im Tarifvertrag und in der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg sind hierzu eindeutig. Insbesondere für Tarifbeschäftigte gilt, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist.
Mit der Dienstordnung wurde der entsprechende Rahmen dafür gesetzt, dass im Vorjahr die Planung zu erfolgen hat. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Dies ist insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit der Fall. Eine bewusste Planung für den 2. Januar (Brückentag) stellt keinen sachlichen Grund dar. Hierfür kann Zeitguthaben oder Urlaub des neuen Jahres in Anspruch genommen werden. Mit den Belehrungspflichten zum Urlaub aufgrund der BAG-Rechtsprechung ist hier auf eine konsequente Umsetzung zu achten. Zudem wird durch die von der Dienststelle praktizierte Vorgehenseise kein Beschäftigter benachteiligt und alle Beschäftigten gleichbehandelt.
Zeitschiene Verbeamtung der Studentinnen und Studenten
Aufgrund personeller Wechsel auf der SGL Stelle Personal konnte der Vorgang noch nicht abgeschlossen werden. Vor einer Verbeamtung bedarf es einer amtsärztlichen Untersuchung. Hierzu müssen noch Absprachen mit dem Amtsarzt getroffen werden, diese konnten noch nicht stattfinden. Anschließend kann der Prozess zur Verbeamtung beendet werden. Zeitlich ist dies jedoch erst mit der Besetzung der SGL-Stelle Personal möglich.
Mobile Endgeräte für Studierende und Azubis
Die den Auszubildenden und Studierenden zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräte sind aus Gründen der IT-Sicherheit ausschließlich für den internen Gebrauch vorgesehen. Ein externer Gebrauch dieser Geräte ist nicht gestattet.
Gemäß Rücksprache mit dem Sachgebiet IT-Service könnten den Auszubildenden und Studierenden bei Bedarf jedoch alte, nicht mehr genutzte Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Diese können dann jedoch ausschließlich für den externen Gebrauch genutzt werden, ihr interner Gebrauch ist untersagt.
Homeofficemöglichkeiten für Studierende und Azubis
Mit Einführung der neuen DV zum Arbeiten außerhalb der Diensträume, die derzeit noch in der Beschlussfassung ist, soll den Studierenden und Auszubildenden zukünftig die Möglichkeit von Homeoffice eingeräumt werden.
Wie weiter mit Telefonie im Homeoffice?
Aktuell gilt eine Übergangslösung (Alternierende Telearbeit - Informationen zum aktuellen Sachstand - Intranet aktuell - Intranet) zur Erreichbarkeit am häuslichen Arbeitsplatz. Sie wurde im Intranet am 30. Mai 2024 veröffentlicht und auch zur Vereinbarung/zum Bescheid ausgegeben.
Diese Übergangslösung besagt unter anderem, dass Beschäftigte, die von zu Hause arbeiten, nicht verpflichtet sind, telefonisch erreichbar zu sein. Diese Regelung gilt bis zur Umsetzung einer datenschutzkonformen und IT-sicherheitstechnischen Lösung zur telefonischen Erreichbarkeit. Hinsichtlich der Einführung der Softphone-Lösung "Rainbow" werden aktuell durch das A 17 Möglichkeiten zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen und informationssicherheitstechnischen Anforderungen erörtert.
Warum hat die neue Vereinbarung Telearbeit wieder eine Zwei-Jahres-Begrenzung?
Die Entfristung der Vereinbarungen/Bescheide war Teil des neuen Entwurfs der Dienstvereinbarung 42/2022. Dem neuen Entwurf der Dienstvereinbarung wurde von der Verwaltungsleitung in der entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt. Der Personalrat hat den Entwurf danach gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4 LPersVG zur Mitbestimmung erhalten. Der Personalrat hatte seine Zustimmung nicht erteilt und daraufhin der Dienststelle Änderungsvorschläge übermittelt. Außerdem signalisierte der Personalrat seine Bereitschaft für gemeinsame Verhandlungsgespräche zu explizit benannten Themen.
Aus der Übersicht der Änderungsvorschläge des PR ging das Thema der Entfristung der Vereinbarungen/Bescheide nicht hervor. Auch in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe zwischen Dienststelle und Personalrat zur finalen Abstimmung des Entwurfs wurde der Entfristung nicht widersprochen.
Als die ersten Vereinbarungen/Bescheide von Beschäftigten am Ende ihrer Frist ankamen, entschloss man sich, vorweg zu greifen und den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und veröffentlichte den Artikel im Intranet zur Entfristung der Vereinbarungen/Bescheide. Dementsprechend wird die Zwei-Jahresfrist nach endgültiger Abstimmung der Arbeitsgruppe zur DV 42/2022 aus der Vereinbarung bzw. dem Bescheid entfernt.
Strategische Ausrichtung Ausbildung/Studium an Personalbedarf
Eine strategische Ausrichtung der Ausbildungs- und Studienangebote ist unumgänglich, um sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Anforderungen der Verwaltung gerecht zu werden und damit die Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Aktuell werden Daten ermittelt, die die erforderlichen Qualifizierungen offener und auch zukünftig freiwerdender Stellen ermitteln. Mit den Daten lassen sich Engpässe erkennen, Nachbesetzungen steuern und neue Berufsbilder gezielt aufbauen. Hier arbeitet die Sachbearbeiterin Personalentwicklung eng mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Haushalt und Controlling sowie mit der Ausbildungsleitung im Amt 11 zusammen.
Möglichkeiten zum Langzeitarbeitskonto und der Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage sowie Erhöhung der Arbeitszeit
Die Verwaltungsleitung hat zu diesen Sachverhalten noch keine abschließende Entscheidung getroffen, sie werden durch das SG zentrale Steuerung und Organisation vorbereitet. Die teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung ist erst ab 2027 möglich und muss 2026 bis zum 1. September beantragt werden. Hierfür wird es rechtzeitig eine Information im Intranet geben.
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026