Mitarbeiter-Info 05/2024

Kämmerer erlässt Haushaltssperre

Sehr geehrte Beschäftigte,

hiermit möchte ich Sie über die Hintergründe für den Erlass der Haushaltssperre, die den gesamten Haushalt betrifft, informieren.

Wenn es die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder der Aufwendungen und Auszahlungen erfordert, hat der Kämmerer die Inanspruchnahme von Aufwands- oder Auszahlungsansätzen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren (§ 71 Abs. 1 BbgKVerf).

Von diesem Recht hat der Kämmerer Gebrauch gemacht.

Nach seinen Erkenntnissen zeigen die aktuellen Auswertungen im Rahmen der unterjährigen Berichtspflichten nach § 29 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung mit einer Hochrechnung zum Jahresende einen akuten Handlungsbedarf.

Der Kämmerer begründet die Haushaltssperre wie folgt:

Der Erlass einer Haushaltssperre ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, um den prognostizierten Entwicklungen, die ggf. die Aufstellung einer Nachtragssatzung erforderlich machen, vorzubeugen (rechtzeitiges Gegensteuern).

Wesentliche Verschlechterung des Planergebnisses

Im Zuge der Ausarbeitung zur Berichterstattung über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 29 KomHKV wurde dem Kämmerer bekannt, dass sich das Planergebnis des Ergebnishaushalts nach Hochrechnung zum Jahresende in der Prognose wesentlich verschlechtert. Anstatt des ursprünglich geplanten Gesamtüberschusses i. H. v. 602.000 Euro ist derzeit ein Gesamtfehlbetrag i. H. v. 18,48 Mio. Euro prognostiziert.
Das hat der Kämmerer umgehend zum Anlass genommen, alle Fachämter aufzufordern, ihre Prognosen zu überprüfen und Einsparpotentiale aufzuzeigen. Sofern mit der Haushaltssperre nicht der gewünschte Erfolg erreicht werden kann, wird der Erlass einer Nachtragssatzung unumgänglich sein.

Handlungspunkte im Einzelnen

1. Energiepreisentwicklung und Tarifentwicklung bei Trägern, die Aufgaben für den Landkreis ausführen

negative Energiepreisentwicklung bei gleichzeitiger Kürzung der Zuwendungen aus dem Brandenburg-Paket* der Landesregierung

2. Mindereinnahmen beim ÖPNV

infolge jüngst veranlasster Kürzungen aus dem Brandenburg-Paket* der Landesregierung.

3. Aufwandsentwicklung im Sozialbereich (Bürgergeld, Geflüchtete, Kosten der Unterkunft und Hilfen zur Pflege, Eingliederungshilfe)

  • erhöhte Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 4,3 Millionen Euro (gestiegene Mieten und Mietnebenkosten, Zuwachs an Fallzahlen durch Geflüchtete aus der Ukraine und  Rechtskreiswechsler aus dem Asyl), damit verbunden sind auch höhere Aufwendungen für die Erstausstattung, die nicht vollumfänglich durch Mehrerträge ausgeglichen werden
  • Erträge aus Rückforderungen und Darlehen werden nicht in der erwarteten Höhe eintreten. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind jetzt 5 Prozent (vorher waren es 10 Prozent) des Lebensunterhaltes Berechnungsgrundlage.
  • Planabweichung im Bereich der Sozialaufwendungen in Höhe von ca. 6,5 Mio. € (Anstieg der Fallzahlen bei den Hilfen zur Pflege, gestiegene Mieten, Mietnebenkosten und Betreibungskosten im Asylbereich, Mehrkosten im Bereich der Hilfen zur Gesundheit – Landespauschalen und Erstattungen sind nicht mehr kostendeckend)

4. Planabweichung im Jugendbereich

  • ca. 1,9 Millionen Euro
  • Mindererträge in Höhe von 1,5 Millionen Euro durch Kürzung der Zuwendungen aus dem Brandenburg-Paket der Landesregierung
  • höhere Transferaufwendungen (Bereich Kita – freie Träger – höhere Personalkosten, größere Steigerung als für die Planung avisiert)

5. gerichtliche Feststellung Gebühren Bauaufsicht

ca. 500.000 Euro

6. Personalaufwendungen

Unterdeckung der Personalaufwendungen in der Prognose bis 31.12.2024 von ca. 500.000 Euro.  Wie in der Antwort auf die Kreistagsanfrage Nr. 6-5278/24-KT bereits ausgeführt, ist in der Prognose ein unverändert bestehender Personalbestand zu Grunde gelegt worden. Von den unbesetzten Stellen sind aber bereits ca. 60 Stellen im Besetzungsverfahren. Insofern kann – unterstellt, dass die gute Entwicklung zur Besetzung offener Stellen anhält – davon ausgegangen werden, dass die Abweichung zum Jahresende größer ausfällt.

*Gegenwärtig findet eine gerichtliche Überprüfung des gesamten Brandenburg-Paketes statt. Eine Entscheidung wird noch im Juni erwartet, die mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Kreishaushalte verbunden sein könnte.

Weitere und ausführlichere Erläuterungen zu den Abweichungen werden wie bekannt in der Berichterstattung gem. § 29 KomHKV enthalten sein. Die Erstellung läuft plangemäß und die Informationsvorlage wird dem Kreistag in der Sitzung vom 8. Juli 2024 vorliegen.

Kornelia Wehlan

Landrätin

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