Mitarbeiter-Info 03/2024

Haushalt 2024 beschlossen!

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir haben es geschafft! Der Kreishaushalt 2024 ist beschlossen!

Das ist ein gutes Signal – für den Landkreis, die Verwaltung UND die kommunale Familie. Wie in der Mittelfristplanung zum Haushalt 2023 vorgesehen war, bleibt die Kreisumlage bei 41 Prozent.

Die Kreistagsfraktionen BVB/Freie Wähler, DIE LINKE/Die PARTEI, SPD und CDU/BV/FDP/VUB hatten in ihren Anträgen die Senkung der mit 43 Prozent geplanten Kreisumlage auf 41,5 bzw. 41 Prozent gefordert.

Wir haben daraufhin die für 2024 geplanten Investitionen nochmals konsequent überprüft und priorisiert. Dadurch ist eine Kreditaufnahme im Jahr 2024 noch nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass auch die Haushaltssatzung für dieses Jahr nicht vom MIK bestätigt werden muss. Das hieße nämlich, dass sie erst nach Erteilung der Genehmigung in Kraft gesetzt werden könnte. Bis dahin müssten wir mit einem eingeschränkten Haushalt – ohne Gestaltungsspielraum, nur zur Gefahrenabwehr, wie es in der Kommunalverfassung heißt – arbeiten. Das ist jetzt vom Tisch!

Der Kreistag ist dem Vorschlag des Kämmerers und der Landrätin zur Verschiebung von Investitionen in das kommende Haushaltsjahr 2025 gefolgt:

Stellungnahme der Kreisverwaltung Teltow-Fläming zum Antrag der Kreistagsfraktion CDU/BV/FDP/VUB und SPD-Kreistagsfraktion, der Senkung der Kreisumlage auf 41 v. H.

Sowohl die Landrätin als auch der Kämmerer nehmen die Signale aus dem politischen Raum sehr ernst. Eine Senkung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf 41 v. H. hat Einschnitte im aktuell vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2024 zur Folge.

Eine alleinige Reduzierung der Personalkosten um den entsprechenden Betrag (5,8 Mio. €) wird als nicht umsetzbar gesehen und kann so nicht abgebildet werden. Mögliche Abschläge bei den Personalkosten sind, auch aus den Erfahrungen der Vorjahre, bereits berücksichtigt worden und darüber hinaus stehen in diesem Jahr nicht unerhebliche Tarifsteigerungen an, die bereits bekannt sind. Auf den Vorbericht zum Haushalt ist zu verweisen.

Alternativ hat die Kreisverwaltung daher im Gesamthaushalt (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Einsatz von Rücklagen usw.) geprüft, mit welchen Maßgaben eine Senkung der Kreisumlage um 2 v. H. ermöglicht werden kann. Das bedeutet aber in jedem Fall auch eine Verschiebung von einigem, was man sich vorgenommen hat.

Ohne weitere Prüfung ist eine Senkung des absoluten Betrages der Kreisumlage in Höhe von 1,2 Mio. € umsetzbar, da wir eine bisher unbekannte Landeszuweisung für den ÖPNV erhalten haben.

Darüber hinaus könnte auf eine Kreditaufnahme in 2024 gänzlich verzichtet werden.

Das wäre möglich, wenn Investitionsmaßnahmen zum Teil in das nächste Jahr verschoben werden. Folgende Vorhaben, für die noch interner Abstimmungsbedarf besteht und noch größere Vorbereitungen erforderlich sind oder aber für die noch kein Auftrag ausgelöst wurde, könnten für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen werden:

  • Zentralisierung des Straßenverkehrsamts (3.000 Tsd. €)
  • Neubau Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ) (400 Tsd. €)
  • Ersatzneubau Förderschule Groß Schulzendorf (100 Tsd. €)
  • Zentrale Dienstleistungen; u.a. elektrische Schließanlage und Planung Erneuerung Lüftungsanlage der Säle (500 Tsd. €)
  • Photovoltaikanlage der Kreisverwaltung (450 Tsd. €)
  • Übergangswohnheim für Flüchtlinge - Ersatzneubau in der Grabenstraße (100 Tsd. €)
  • Serverraum (400 Tsd. €)
  • Netzwerksegmentierung (500 Tsd. €)
  • Hardware/Software Digitalisierungsprojekte 2023 (250 Tsd. €)
  • Neubau Oberschule Zossen (300 Tsd. €)
  • J.H. Pestalozzi Förderschule Luckenwalde, Brandschutzsanierung (1.400 Tsd. €)

Bereits begonnene Investitionsmaßnahmen sind davon nicht betroffen und werden weitergeführt.

Auch die Beschaffung der mobilen Schulanlage wird voraussichtlich erst 2025 erfolgen, so dass der dafür vorgesehene Kreditanteil in Höhe von 6,0 Mio. € in 2024 erst dann benötigt wird.

Die dafür notwendigen bauvorbereitenden Arbeiten sind allerdings berücksichtigt.

Eine Senkung der Kreisumlage würde einen Fehlbedarf im Ergebnishaushalt nach sich ziehen.

Der Haushaltsausgleich kann dann allerdings über den Einsatz der noch vorhandenen Rücklage als Ersatzdeckungsmittel nachgewiesen werden.

Der Verzicht auf eine Kreditaufnahme hätte eine Haushaltssatzung ohne genehmigungspflichtige Bestandteile zur Folge. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 könnte unmittelbar nach dem Beschluss des Kreistags am 26. Februar 2024 bekanntgemacht werden.

Nun können wir an die Arbeit gehen:  Investitionen, wenn auch in geringerem Umfang als ursprünglich gedacht, planen und vornehmen, pflichtige und eben auch freiwillige Aufgaben wie vorgesehen erledigen.

Zudem: Nach der Haushaltsplanung ist vor der Haushaltsplanung. Hier werden wieder zahlreiche rechtzeitige Abstimmungen im Haus, mit den Kommunen und Abgeordneten nötig sein, um eine Hängepartie wie in diesem Jahr zu vermeiden.

Ihre

Kornelia Wehlan
Landrätin

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