Sehr geehrte Beschäftigte,
das neue Jahr ist zwar schon mehr als einen Monat alt, aber noch jung genug, um die Ärmel hochzukrempeln und optimistisch an gesetzten Zielen zu arbeiten. Wir sind eine starke Mannschaft und durchaus in der Lage, Erfolge zu erzielen. Das zeigt uns auch der Blick auf die Arbeit der Dienststelle im zurückliegenden Jahr.
In diesem Zusammenhang werden außerdem Fragen beantwortet, die die Dienststelle auf verschiedenen Wegen (u. a. in der Personalversammlung 2024) erreichten.
Besonders in herausfordernden Situationen bedarf es Kreativität und Innovationsfähigkeit. Bringen Sie sich gerne ein! Der Bewertungsausschuss tagt fortan quartalsweise und gibt Ihnen zeitnah Rückmeldung zu Vorschlägen und Ideen, die die Arbeit in unserer Verwaltung voranbringen.
Freundliche Grüße
Ihre Kornelia Wehlan, Landrätin
Gutes Personal zu finden und für sich zu gewinnen erfordert Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Mit der im Jahr 2024 eingeführten Bewerbermanagementsoftware wurde das Stellenbesetzungsverfahren optimiert, und zwar bereits in den ersten Zügen der Stellenausschreibung sowie bei der Einbeziehung erforderlicher Gremien.
In Zeiten des „War for Talents“ – des Kampfs um Talente – kommt dem Personalrecruiting eine immer wichtigere strategische Rolle zu. Der eingerichtete Bewerberpool umfasst alle Bewerbungen, die initiativ an uns gerichtet wurden oder bisher nicht zum Erfolg geführt haben. Damit hat das Amt für zentrale Steuerung, Organisation und Personal innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters die Möglichkeit, gezielt darauf zuzugreifen.
Initiativbewerbungen erreichten uns auch im Anschluss des im Oktober 2024 durchgeführten Job-Festivals hier in Luckenwalde. Klar festgestellt werden konnte, dass der Landkreis Teltow-Fläming als Arbeitgeber durchaus interessant ist und bei allen Altersgruppen nachgefragt war. Während der Ausbildungsmesse „Vocatium“ in Ludwigsfelde wurde dem Aus- und Fortbildungsbereich die Gelegenheit geboten, in ca. 80 Gesprächen mit potenziellen Auszubildenden und Studierenden ins Gespräch zu kommen.
Doch es gelang der Kreisverwaltung nicht nur, Personal für zu gewinnen, vielmehr wird der Blick auf die Bindung der bestehenden Mitarbeiterschaft gerichtet. Es wurde allen Beschäftigten ein umfangreiches Schulungsangebot angeboten, in die Qualifikation und das Netzwerken der Führungskräfte investiert sowie Gesundheitstage, Deeskalationstrainings, Supervisionen und Coachings organisiert.
Zudem wurden die eingeführten Willkommenstage für neue Beschäftigte als sehr bereichernd gespiegelt. Die Liste umgesetzter Projekte für unser wertvollstes Gut – für Sie, sehr geehrte Beschäftigte – ist lang und noch nicht abgeschlossen. All diese Maßnahmen sind Zeichen der Wertschätzung unserer Beschäftigten.
Gesundheitsmanagement ist ein weiterer wesentlicher Punkt, auf den auch im neuen Jahr ein Fokus gelegt wird. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber dazu, allen Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Teilnahme am BEM-Verfahren freiwillig ist. Sie allein sind "Herr des Verfahrens" und können ihre Zustimmung zum Verfahren jederzeit widerrufen bzw. müssen bei einer Ablehnung keine Gründe angeben.
In den Fällen, in denen ein Zusammenhang der Erkrankung mit der Arbeitssituation besteht, konnten in der Vergangenheit bereits positive Ergebnisse erzielt werden.
Alle im Rahmen des BEM erhobenen Daten sind streng vertraulich und werden separat in einer BEM-Akte aufbewahrt und nicht in der Personalakte der oder des Betroffenen abgelegt. Hinweisen möchten wir auch noch einmal ausdrücklich darauf, dass keine Namen von BEM-Berechtigten im Zusammenhang mit einer Bachelorarbeit oder einer Befragung veröffentlicht oder zur Verfügung gestellt wurden und auch zukünftig nicht werden.
Ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz, das keinerlei Raum für Diskriminierung und Mobbing lässt, ist Grundvoraussetzung für die mentale Gesunderhaltung und wird in der bestehenden Dienstvereinbarung Nr. 18/2008 konkretisiert. Diese wird aktuell fortgeschrieben und noch eindeutiger auf den Punkt gebracht.
Bei der Erstellung und Aktualisierung von Dienstvorschriften involviert die Dienststelle den Personalrat und hält ihn über Bearbeitungsstände grundsätzlich auf dem Laufenden. Zuletzt wurde dem Personalrat im Dezember 2024 eine Prioritätenliste der Abarbeitung von Dienstvorschriften übermittelt.
Nicht nur auf Grundlage des Personalvertretungsgesetzes strebt die Dienststelle eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat an. Grundsätzlich werden erforderliche Gremien einbezogen und informiert, um die Interessen der Beschäftigten bestmöglich abzubilden.
Das Prozess- und Digitalisierungsmanagement in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming wird zentral über den dafür im Jahr 2024 eingerichteten Lenkungsausschuss unter Leitung der Landrätin gesteuert. Monatlich werden dort die wesentlichen Handlungsfelder besprochen und in der Verwaltungsleitung abgestimmt. Im Intranet werden Sie zukünftig über die Ergebnisse und den Fortschritt kontinuierlich informiert.
In diesem Zusammenhang wird darüber informiert, dass der Landkreis Teltow-Fläming mit Wirkung vom 23. Januar 2025 dem Zweckverband DIKOM als kommunaler IT-Dienstleister im Land Brandenburg beigetreten ist. Er stellt Datenverarbeitungsverfahren und -leistungen zur Erledigung und Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben mit technikunterstützender Informationsverarbeitung zur Verfügung und wird damit den Landkreis bei der Digitalisierung unterstützen.
Auch hinsichtlich der zuletzt noch ausstehenden Rückmeldung des Ministeriums zur Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg gibt es Neuigkeiten.
Ab dem 1. Februar 2025 wird die bestehende DV 38/2020 abgelöst. Mit der Änderung des § 19 LBG wurde der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen Rechnung getragen.
Mit dem Erlass der Beurteilungsverordnung hat der Verordnungsgeber nun von der ihm in § 19 Absatz 5 LBG übertragenden Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung Gebrauch gemacht. Die Verordnung findet neben den Beamtinnen und Beamten des Landes auch unmittelbar für diejenigen der Gemeinden und Gemeindeverbände Anwendung. Diese Ausweitung schafft ein einheitliches Beurteilungssystem für alle Beamtengruppen des Landes Brandenburg fallen.
Der ASA-Ausschuss, in dem auch ein Mitglied des Personalrates vertreten ist, befasst sich bereits mit diesem Thema. Die digitale Gefährdungsbeurteilung wurde am 6. November 2024 im ASA-Ausschuss vorgestellt und dem IT-Bereich sowie dem Personalrat zur Abstimmung der digitalen Abbildung vorgelegt.
Sämtliche Dienstvorschriften durchlaufen einen Erarbeitungs- oder Überarbeitungsprozess, der mitunter von ämterübergreifenden Arbeitsgruppen inkl. den Gremien begleitet wird. Gleichzeitig betreffen die meisten Regelungsinhalte mehrere Ämter (z. B. die DV Telearbeit), sodass gemeinsam mit dem Amt für zentrale Steuerung, Organisation und Personal optimale Lösungen und Formulierungen erarbeitet werden.
Eine Befürwortung der Vorschriften durch die Verwaltungsleitung führt am Ende zur Einleitung der erforderlichen Gremienbeteiligungen. Diese Vorgänge benötigen Zeit, und es befinden sich stets mehrere Vorschriften parallel in der Bearbeitung, die kurz vor der Fertigstellung stehen oder erst kürzlich hinzugekommen sind.
Darüber hinaus kommt es aufgrund verschiedener Situationen und Herausforderungen teilweise zu kurzfristig geänderten Priorisierungen bei der Abarbeitung, die sich nicht immer verhindern lassen. Dienststelle und Personalrat stehen dazu im regelmäßigen Austausch, und auch Sie haben die Möglichkeit, für Auskünfte und Rückfragen an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Amt für zentrale Steuerung, Organisation und Personal heranzutreten.
Wegen der hohen Sensibilität der betroffenen personenbezogenen Daten muss für die DV BEM und DV Sucht noch eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erfolgen. Deshalb hatte sich der BGM-Steuerungskreis in einer Sitzung mit der datenschutzrechtlichen Überarbeitung der DV BEM/DV Sucht befasst. In Bezug auf die Erarbeitung der DSFA für die DV BEM/DV Sucht kam der Steuerungskreis zu dem Entschluss, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen einer DSFA ohne fachliche Unterstützung nicht zu bewältigen sind.
Im Sachgebiet Zentrale Steuerung und Organisation wurde diese Angelegenheit mit der Sachbearbeitung Datenschutzmanagement und digitale Verwaltung vorbesprochen. Somit konnten die datenschutzrechtlichen Belange noch nicht zum Abschluss gebracht werden.
Deshalb werden vorerst in der DV BEM die gesetzlichen Änderungen im SGB IX angepasst (neue Paragraphen im SGB IX), um dann im Nachgang die DSFA zu erarbeiten.
Ebenso beschäftigt sich derzeit der Steuerungskreis BGM mit der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung.
Im Rahmenkonzept des BGM wird die planvolle Entwicklung und Organisation von Maßnahmen zum Zweck der Erhaltung und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten der Kreisverwaltung Teltow-Fläming beschrieben. So ist als eine Maßnahme aus dem Rahmenkonzept angedacht, eine Funktionsstelle Gesundheitsbeauftragte/-r einzurichten. Diese könnte sinnvoll mit der Funktionsstelle Suchtbeauftragte/-r kombiniert werden, da diese inhaltlich dem Bereich der Gesundheitsvorsorge zuzuordnen ist. Im Rahmen einer Prioritätenliste werden einzelne Themen nacheinander im Steuerungskreis abgearbeitet.
Mit der Mitarbeiterumfrage, die sich an alle Neueinstellungen 2023 richtete, wurde ersichtlich, dass die Einarbeitung in den Fachämtern in verschiedener Qualität erfolgt. Fast einstimmig wurde das Vorliegen eines Einarbeitungsplans verneint. Hier erarbeitet der Bereich Personalentwicklung aktuell einen Einarbeitungsplan, der in allen Ämtern genutzt werden soll. Dabei werden die Führungskräfte künftig Unterstützung erfahren.
Unabhängig davon wird während der Willkommensveranstaltung ein großes Spektrum an (nicht stellenbezogenem) Wissen vermittelt. Künftig wird ein komplettes Konzept zum Onboarding angestrebt.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation werden Weiterbildungen hauptsächlich im Zuge der Einarbeitungen innerhalb der Fachämter angeboten. Dennoch sucht der Bereich Personalentwicklung parallel nach kostengünstigen Qualifizierungsangeboten.
Es ist beabsichtigt, künftig die Übernahme in ein Beamtenverhältnis anzubieten. Die Verfahrensabläufe sind dazu noch abzustimmen.
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026