Mitarbeiter-Info 01/2025

Gruß zum neuen Jahr - "Genderverbot" in behördlichen Schreiben der Kreisverwaltung

Sehr geehrte Beschäftigte,

kaum zu glauben, dass das neue Jahr schon wieder mehr als zwei Wochen alt ist ... Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle noch einmal alles Gute, Gesundheit, Glück und uns allen eine friedlichere Welt! Und ich hoffe sehr, dass wir auch 2025 gemeinsam gut meistern werden – trotz der schwierigen Rahmenbedingungen und Widrigkeiten, die unsere Arbeit oftmals prägen.

„Gender-Verbot“

Dieser Tage sorgt einer der jüngsten Beschlüsse des Kreistages für Diskussionen und Fragen: das sogenannte "Gender-Verbot" – das aber eigentlich gar keines ist, wie die großen Schlagzeilen in den Medien vermuten lassen. Denn unter "gendern" versteht man schlichtweg geschlechtergerechte bzw. -sensible Sprache. Und dafür bietet das Deutsche eine Fülle an Möglichkeiten – wenn auch leider keine Norm. Doch dazu später mehr.

Bürger-Informationssystem: Beschluss des Kreistags zum Gendern

Mit dem Beschluss des Kreistags stehen wir als Verwaltung übrigens nicht allein da. Vielerorts haben sich Kommunalparlamente mit dem Gendern auseinandergesetzt und sich für ganz unterschiedliche Handlungsansätze für ihre jeweiligen Verwaltungen ausgesprochen. Da reicht die Palette von einer zwingenden Gender-Vorschrift bis hin zur totalen Ablehnung.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die rechtliche Einschätzung staatlicher "Genderverbote" der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung.

Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: Rechtliche Einschätzung staat­licher "Genderverbote"

Grundsätzliche Herausforderungen

Der Umgang mit geschlechtergerechter Sprache stellt Behörden und öffentliche Institutionen vor Herausforderungen:

  • Einerseits verpflichten uns geltende Rechtsvorschriften (z. B. Grundgesetz, Landesgleichstellungsgesetz) und auch unser Leitbild zur Gleichstellung. Staatliche Stellen haben ihre hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse diskriminierungsfrei auszuüben.
  • Andererseits kann eine ungeschickte oder unsensible Verwendung geschlechterneutraler Sprache die Lesbarkeit und Barrierefreiheit von Texten beeinträchtigen.
    Das Bemühen, Menschen aller Geschlechter einzuschließen, kann auch dazu führen, dass andere Personengruppen ausgegrenzt werden (z. B. Menschen mit Verständnisproblemen aufgrund einer Behinderung, einer Beeinträchtigung oder eines Migrationshintergrundes).

Größte Hürde: Behördendeutsch

In diesem Spannungsfeld bewegen auch wir uns – trotz aller Bemühungen um eine bürgerfreundliche, verständliche und korrekte Kommunikation. Denn hier liegt das weitaus größere Problem: Behördendeutsch ist oft so kompliziert, dass es von einem Großteil der Bevölkerung nicht verstanden wird.

Deshalb habe ich bereits angeregt, dass wir die Inhouse-Seminare des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema, die bereits seit 2008 angeboten wurden, neu auflegen. Der Personalbereich übernimmt die organisatorische Vorbereitung, konkrete Terminvorschläge und Informationen wird es im Intranet geben.

Schriftverkehr der Kreisverwaltung TF

Grundlage unseres Schriftverkehrs sind die amtlichen Regelungen der Deutschen Rechtschreibung. Das legt auch Paragraph 32, Absatz 5, der Dienstordnung der Kreisverwaltung fest. Eigentlich spiegelt der Beschluss des Kreistags nichts anderes wider.

Was er uns untersagt, ist im Schriftverkehr (das Sprechen wird mit dem Beschluss ausdrücklich nicht normiert), eine "grammatikalisch falsche Gender-Sprache" (O-Ton Kreistagsbeschluss).

Gemeint ist damit die Verwendung von Sonderzeichen, z. B. der Asterisk ("Gender-Stern"), der Unterstrich ("Gender-Gap") oder der Doppelpunkt. Warum? Weil sie bisher nicht in das Amtliche Regelwerk aufgenommen worden sind. Diese Zeichen wurden und werden benutzt, um auch der sogenannten "dritten Option" gerecht zu werden.

Das hat Gründe, denn Sprache entwickelt sich und trägt gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung. So sieht das Personenstandsgesetz vor, zusätzlich zu den beiden Eintragungen "männlich" und "weiblich" einen weiteren Geschlechtseintrag auswählen zu können.

Auffassung des Rats für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat im Kontext der Neufassung des Regelwerks seine Auffassung bekräftigt, dass man alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache ansprechen soll. Dies sei eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthographischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne.

Zugleich hat der Rat die Aufnahme von Sonderzeichen in das Regelwerk vorerst abgelehnt. Man wolle den gesellschaftlichen Diskurs dazu weiter beobachten.

Somit gilt für uns nach wie vor das Amtliche Regelwerk der Deutschen Rechtschreibung (was übrigens nicht mit dem DUDEN gleichzusetzen ist, denn er wird privat herausgegeben und hat keine normierende Funktion).

Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis

Geschlechtergerechte oder -sensible Sprache

Sie hat das Ziel, so zu formulieren, dass Menschen aller Geschlechter angesprochen werden. Dabei geht es um einen Umgang mit Sprache, durch den möglichst niemand ausgeschlossen wird und der alle repräsentiert.

Wer beispielsweise – und wie bislang in Deutschland meist üblich – ausschließlich in der maskulinen Form kommuniziert, macht alle Geschlechter außer dem männlichen unsichtbar (generisches Maskulinum).

Der Rat für deutsche Rechtschreibung formuliert den Anspruch an geschlechtergerechte Texte wie folgt. Sie sollen

  • sachlich korrekt sein,
  • verständlich und lesbar sein,
  • vorlesbar sein mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte und die Entwicklung in den Medien, vorlesbare Texte zur Verfügung zu stellen,
  • Rechtssicherheit und Eindeutigkeit in öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege gewährleisten,
  • möglichst automatisiert übertragbar sein in andere Sprachen (vor allem in Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen)
  • die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen
  • das Erlernen der deutschen Sprache nicht erschweren.

Zur Praxis in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Die Kreisverwaltung versteht sich nicht als "Sprach- oder Sprechpolizei" – zumal es, wie bereits beschrieben, keine einheitlichen Normen und Regelungen hinsichtlich einer geschlechterneutralen Sprache gibt. Abgesehen vom behördlichen Schriftverkehr bleibt es allen selbst überlassen, ob und wie sie damit umgehen.

Im amtlichen Schriftverkehr der Behörde ist der Kreistagsbeschluss so zu verstehen, dass wir künftig auf Sonderzeichen (Gendersternchen, Gender-Gap, Doppelpunkt) verzichten, uns aber um eine Sprache bemühen, die Menschen jeglicher Identitäten anspricht. Das entspricht auch dem Leitbild  des Landkreises, der sich auf seine Vielfalt beruft und sie als Bereicherung versteht.

Praktische Beispiele

Was vielleicht kompliziert klingt, ist mit ein wenig Kreativität durchaus umzusetzen.

Nehmen Sie zum Beispiel meine Anrede: „Beschäftigte“ schließt alle ein. Frauen, Männer und auch jene, die eine andere Geschlechtsidentität haben. Und warum müssen wir von einer Amtsleiterin oder einem Amtsleiter sprechen? Amtsleitung ist - wenn es nicht um die konkrete Person geht - genauso richtig … ebenso wie der Begriff Lehrkräfte statt Lehrerinnen, Lehrer oder Lehrer*innen. Und für Bürgerinnen und Bürger kann man in vielen Fällen auch „Bürgerschaft“ benutzen.

Dort, wo ein Begriff nicht neutral ausgedrückt werden kann, sollten Paarbezeichnungen zum Einsatz kommen ("Ärztinnen und Ärzte"). Und statt "Ihren Arzt oder Apotheker" zu fragen, können Sie sich auch in der "Arztpraxis oder Apotheke" erkundigen.

Viele weitere kreative Anregungen  finden Sie zum Beispiel hier:

Geschickt gendern - Das Genderwörterbuch

DUDEN: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch

Stellenausschreibungen

Hierzu gibt das neu erschienene Praxishandbuch zum Landesgleichstellungsgesetz Hinweise. Es wurde im September 2024 vom Ministerium für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg herausgegeben. Dort heißt es:

"Da es für Berufsbezeichnungen zum Teil keine geschlechtsneutrale oder eine extra Bezeichnung für das dritte Geschlecht gibt, sollte in Stellenausschreibungen die Paarformel für Berufsbezeichnungen verwendet und durch den Zusatz (m/w/d) ergänzt werden."

Praxishandbuch zum Landesgleichstellungsgesetz - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Tätigkeitsbericht und Kreistagsvorlagen

Einige Anfragen erreichten mich auch bezüglich der Zuarbeiten für den Tätigkeitsbericht der Landrätin und Vorlagen für den Kreistag. Hier ist nicht anders zu verfahren als von mir beschrieben … Bemühen Sie sich bitte auch in diesen Schriftstücken um eine gendersensible Sprache und verzichten Sie auf Sonderzeichen.

Fazit

Gendergerechte Sprache kann beim Schreiben wie Lesen korrekt und verständlich sein. Ich bitte Sie herzlich, sich im Schriftverkehr unserer Behörde genau um diese Dinge zu bemühen und an den vorgenannten Kriterien zu orientieren.

Ihre
Kornelia Wehlan, Landrätin

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