Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchte ich Sie über die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Anforderungen an die rechtlichen Grundlagen im Beurteilungswesen sowie der daraus resultierenden
informieren.
Mit der Änderung des § 19 LBG wurde der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen Rechnung getragen. Mit dem Erlass der Beurteilungsverordnung hat der Verordnungsgeber nun von der ihm in § 19 Absatz 5 LBG übertragenden Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung Gebrauch gemacht. Die neue Verordnung findet sowohl auf die Beamtinnen und Beamten des Landes als auch auf die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände Anwendung. Diese Ausweitung schafft ein einheitliches Beurteilungssystem für alle Beamtengruppen des Landes Brandenburg. Ausgenommen sind Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Beamtinnen und Beamte auf Probe und auf Zeit.
Die Beurteilungsverordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Demnach kommt eine Beurteilung von Beamtinnen und Beamten nur noch auf der Grundlage des § 19 LBG in Verbindung mit der BeurtV in Betracht. Abweichende Regelungen sind nur durch Satzung möglich (vgl. § 13 Abs. 2 BeurtV, § 19 Abs. 5 S. 3 LBG). Mit gleichem Datum wird daher die zwischen Dienststelle und Personalrat geschlossene Dienstvereinbarung Nr. 38/2020 abgelöst und findet keine Anwendung mehr.
Welches sind die wesentlichsten Änderungen für verbeamtete Beschäftigte beim Landkreis Teltow-Fläming?
Als Ansprechperson steht Ihnen Luisa Wache zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Haseloff
Frau L. Wache
Personal
Sachbearbeiterin strategisches Personalmanagement und Personalentwicklung
Zimmer: C5.1.15
03371 608 1509
03371 608 9000
luisa.wache@teltow-flaeming.de
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026