Alles was Recht ist 01/2025

Zuständigkeiten im Rechtsamt

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

als Amtsleiterin möchte ich aufgrund der personellen Änderungen und der Übernahme von – neuen – Tätigkeitsbereichen die Aufgaben des Amtes und seiner Beschäftigten vorstellen.

Amtsleitung

Franziska Neubert

Amtsleiterin

Uta Herzog

stellvertretende Amtsleiterin

Britta Adam (SB Geschäftsstelle)

Den Großteil der Tätigkeit der SB Geschäftsstelle nimmt die Kostensachbearbeitung in den gerichtlichen Verfahren des Rechtsamtes ein. Dazu zählen unter anderem:

  • die Überprüfung der Kostengrundentscheidung des Gerichts auf deren Rechtmäßigkeit,
  • die Formierung von Kostenfestsetzungs- und –ausgleichungsanträgen unter Berücksichtigung der Gerichtsform,
  • die Fertigung von Stellungnahmen zu Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichsanträgen gegenüber dem Gericht sowie
  • die Übermittlung der Kostenfestsetzungsbeschlüsse an die betroffenen Fachämter.

In diesem Zusammenhang sammelt und überwacht die Sachbearbeiterin die Meldung der Rückstellungen durch die sachbearbeitenden Juristen und Juristinnen sowie die Übermittlung der Rückstellung und deren Auflösungen an die Fachämter.

Die Sachbearbeiterin fungiert unter anderem als Bindeglied der einzelnen Teilbereiche des Rechtsamts.
So obliegen ihr z. B. die zentrale Führung der Terminkalender für die Bereiche Recht und zentrale Vergabestelle. Dies umfasst u. a. auch die Führung des Fristen- und Wiedervorlagekalenders sowie die Überwachung von Fristen und Terminen inklusive gerichtlicher Termine für die juristischen Sachbearbeitenden.
Sie gestaltet und veröffentlicht Mitteilungen des Rechtsamtes im Intranet in Abstimmung mit der Amtsleitung.
Der Sachbearbeiterin ist die Führung der Prozess- und Beratungsdatenbank des Rechtsamtes übergeben worden. Diese wertet sie regelmäßig z. B. für den Tätigkeitsbericht sowie bei Anfragen von Fachämtern aus.

Weiterhin ist sie u. a. Haushaltssachbearbeiterin des Rechtsamtes.

Der SB Geschäftsstelle ist der Aufbau und das Führen eines (zentralen) Vertragsregisters übertragen worden. Diese Aufgabe führt sie seit 01.01.2025 aus. Zunächst ist hierfür über Ziele der Nutzung (ggfs. Vertragscontrolling) unter Berücksichtigung der anzuwendenden Kriterien seitens der Dienststelle zu entscheiden. Ein inhaltlicher „Aufschlag“ an die Organisation des Hauses ist bereits erfolgt.

N. N. (Assistenz im Rechtsamt)

Informationen folgen

Das Rechtsamt - A 30 -besteht aus fünf Teilbereichen:

  • dem „klassischen“ Bereich „Rechtsangelegenheiten“,
  • dem „Beteiligungsmanagement“,
  • den „Versicherungsangelegenheiten“,
  • dem Bereich „Grundstücksverkehrsgenehmigungen/gesetzliche Vertreterbestellungen“ sowie
  • dem Bereich „zentrale Vergabestelle“, der im September 2024 seine Arbeit aufgenommen hat.

Rechtsangelegenheiten

Im Bereich „Rechtsangelegenheiten“ wird eine Querschnittsaufgabe für die Verwaltung wahrgenommen. Das Rechtsamt ist Berater für Rechtsfragen „für und nach innen“. Es ist zuständig für die rechtliche Betreuung aller Ämter, des Eigenbetriebes Rettungsdienst und für alle nachgeordneten Einrichtungen des Landkreises. Dazu gehören die rechtliche Beratung der Beschäftigten des Landkreises in rechtlich schwierigen Fragestellungen, die außergerichtliche Vertretung sowie die Prozessführung für den Landkreis vor den jeweils zuständigen Gerichtsbarkeiten.

Im Einzelnen sind folgende Aufgaben davon umfasst:

  • die rechtliche Beratung in allen rechtlich schwierigen Fragestellungen innerhalb der Verwaltung, der Verwaltungsleitung und aller Organe des Landkreises
  • die gerichtliche Vertretung des Landkreises vor den Gerichten aller Gerichtszweige, soweit die Vertretung durch Beschäftigte des Landkreises zulässig ist und in allen damit zusammenhängenden Vorgängen, wie z.B. die Führung von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen
  • die außergerichtliche Vertretung des Landkreises
  • die rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung von Satzungen, Verordnungen, Dienstanweisungen, Richtlinien, Verträgen, Dienstvereinbarungen und sonstigen Konzeptionen u.ä.
  • Beratung bei der Erstellung und Erstattung von Strafanzeigen, soweit diese mit Aufgaben und Tätigkeiten des Landkreises und dessen Beschäftigten im Zusammenhang stehen
  • die Erstellung von Aussagegenehmigungen
  • die Wahrnehmung und Durchführung von Aus- und Weiterbildung sowie von Praktikas; dazu gehört z. B. die Betreuung von Rechtsreferendarinnen und –referendaren in Pflicht- und Wahlstationen, die Betreuung von Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft, die Betreuung von Schülerpraktikantinnen und –praktikanten u.ä., die Betreuung von ÖVBB-Studentinnen und Studenten (eine Qualifikation hierfür besitzen drei Juristinnen)
  • die Durchführung von Ermittlungen in Disziplinarverfahren, soweit die Beauftragung hierzu erfolgt
  • die Bearbeitung und Beantwortung von Petitionen, die an die Landrätin gerichtet sind. Dazu zählen auch Dienstaufsichtsbeschwerden.

Die Fertigung von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden zählt nicht zu den Aufgaben des Rechtsamtes. Hierzu sind die Fachämter mit „Knowhow“ und Beschäftigten ausgestattet. Natürlich stehen wir aber auch in diesem Zusammenhang mit Beratung, Unterstützung und Formulierungshilfe zur Seite, deren Umfang sich an der Schwierigkeit und Komplexität der Aufgabe ausrichtet.

Insgesamt sind acht Juristinnen und Juristen für die „Rechtsangelegenheiten“ zugeordnet. Deren Arbeitsgebiete sehen folgendermaßen aus:

Carolin Baum

Vertreterin: Janine Brandt

Fachamt

Bezeichnung / Sonderzuständigkeiten

A 20

Kämmerei

A 32

Ordnungsamt

A 36

Straßenverkehrsamt

A 62

Kataster- und Vermessungsamt

Janine Brandt

Vertreterin: Carolin Baum

Fachamt

Bezeichnung / Sonderzuständigkeiten

A 63

Untere Bauaufsichtsbehörde

A 53

Gesundheitsamt

Uwe Göbel

Informationen folgen

Uta Herzog

Vertreter: Axel Reßler

Fachamt

Bezeichnung / Sonderzuständigkeiten

A 40

Amt für Bildung und Kultur

A 51

Jugendamt

A 67

Umweltamt

A 83

Landwirtschaftsamt

Lena Reinhardt

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Axel Reßler

Vertreterin: Uta Herzog

Fachamt

Bezeichnung / Sonderzuständigkeiten

A 50

Sozialamt

D II

Grundsatzentscheidungen / Jobcenter

Gertwin Steinert

Vertreterin: Franziska Neubert

Fachamt

Bezeichnung / Sonderzuständigkeiten

D III

Flughafenangelegenheiten

A 10

Hauptamt

A 30

Rechtsamt

A 80

Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

ämterübergreifend

alle vertrags- und vergaberechtlichen Angelegenheiten

Darja Tchernomazov

Vertreter: Jens Schwartz

Fachamt

Bezeichnung / Sonderzuständigkeiten

LR

Büro der Landrätin
Büro für Chancengleichheit und Integration,

A 14

Rechnungsprüfungsamt

A 15

Untere Kommunalaufsichtsbehörde
-       Ermittlungsführung in Disziplinarsachen

Jens Schwartz

Vertreterin: Darja Tchernomazov

Fachamt

Bezeichnung / Sonderzuständigkeiten

A 11

Amt für zentrale Steuerung, Organisation und Personal

A 17

Amt für Digitalisierung und Informationstechnik

A 39

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

A 81 Eigenbetrieb Rettungsdienst

ämterübergreifend

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Juristinnen und Juristen mit voller Arbeitszeit dem Rechtsamt zur Verfügung stehen. Frau Tchernomazov als Antikorruptionsbeauftragte ist in dieser Funktion nicht dem Rechtsamt zugeordnet. Ergeben sich amtsübergreifende rechtliche Fragestellungen werden sich - wie bisher in Krisenzeiten bewährt - weiterhin Beschäftigte in „Teams“ spezialisieren und entsprechend weiterbilden.

Lassen Sie Anfragen und Aufträge, soweit es sich nicht nur um „kleinere“ Auskünfte handelt, dem Rechtsamt schriftlich – per Hauspost oder E-Mail – zukommen. Wenn Sie sich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin per E-Mail wenden, lassen Sie die E-Mail bitte cc) der E-Mail-Adresse des Rechtsamtes zukommen.

Eine rechtliche Beratung und Vertretung von Bürgerinnen und Bürgern, von Institutionen, von Einrichtungen u. ä. außerhalb der Landkreisverwaltung durch die Juristinnen und Juristen des Rechtsamtes findet nicht statt. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html) dürfen Behörden nur im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches Rechtsberatung vornehmen. Eine Beratung „nach außen“ ist mithin durch die Beschäftigten der Fachämter im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten möglich, nicht jedoch durch die Rechtsamtsbeschäftigten. Diese können jedoch, wie beschrieben, intern beratend beigezogen werden.

Das gilt auch für die kreislichen Gesellschaften, die als juristische Personen des Privatrechts nicht Teil des Landkreises sind.

Für den Fall, dass sich Bürgerinnen und Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr setzen und dafür Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen wollen, müssen sie sich an die Vertreterinnen und Vertreter der rechtsberatenden Berufe, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder auch ggf. zugelassene Beraterinnen und Berater wenden.

Beteiligungsmanagement

Die Brandenburger Kommunalverfassung sieht zwingend die Einrichtung einer „mit qualifizierten Personal eingerichteten Stelle zur Steuerung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen“ (§ 98 BbgKVerf) vor. Für die im Landkreis bestehenden kommunalen Gesellschaften besteht dafür der Bereich „Beteiligungsmanagement“.

Das Beteiligungsmanagement hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Brandenburgischen Kommunalverfassung durch die kommunalen Unternehmen,
  • die Steuerung der Beteiligungen zur Erreichung strategischer und finanzieller Ziele des Landkreises
  • die Information des Kreistages, insbesondere durch Vorlage des jährlichen Beteiligungsberichtes sowie
  • die Betreuung, Unterstützung und Beratung der Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages in den Organen der kommunalen Unternehmen in Angelegenheiten von grundsätzlicher rechtlicher oder finanzieller Bedeutung sowie die Gewährleistung ihrer Qualifizierung und Weiterbildung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Das Beteiligungsmanagement arbeitet eng mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der kreislichen Unternehmen zusammen und bereitet für die Landrätin und die Vertreterinnen und Vertreter die Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungen vor. Für diese Aufgaben steht eine Beschäftigte zur Verfügung:

Stefanie Fröbe (SB Beteiligungsmanagement)

Sie ist unter anderem zuständig für:

  • die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Beteiligungsrichtlinie und die Kontrolle ihrer Einhaltung,
  • die Erarbeitung von Zielvereinbarungen mit den Gesellschaften und die Kontrolle ihrer Umsetzung,
  • die Vorbereitung von Vorlagen für den Ausschuss für Wirtschaft und den Kreistag,
  • die Organisation von Schulungen für die vom Kreistag benannten Aufsichtsratsmitglieder,
  • das Controlling der Erfüllung der Wirtschaftspläne der kommunalen Beteiligungen,
  • die Erarbeitung des jährlichen Beteiligungsberichtes für den Kreistag,
  • die statistischen Auswertungen von Betriebsergebnissen der Beteiligungen und Erarbeitung eventuell notwendiger Vorschläge zur steuernden Einflussnahme,
  • die Mandatsträgerbetreuung inklusive der Vorbereitung von Sitzungen der Gesellschaftsgremien,
  • die Vorbereitung der Gesellschafter- und Aufsichtsratssitzungen für die Landrätin als Vertreterin des Gesellschafters sowie
  • die regelmäßige Teilnahme an Gesellschafter- und Aufsichtsratssitzungen.

Die Sachbearbeiterin betreut das Beteiligungsmanagement als Betriebswirtin aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

Versicherungsangelegenheiten

Der Bereich Versicherungsangelegenheiten ist die Anlaufstelle für hausinterne versicherungsrechtliche Auskünfte und Stellungnahmen zu allen den Landkreis Teltow-Fläming betreffenden Versicherungsbereichen.

Für diese Aufgaben steht eine Beschäftigte zur Verfügung:

Beate Bittner (SB Versicherungsangelegenheiten)

Im Bereich „Versicherungsangelegenheiten“ werden alle Sach- und Haftpflichtversicherungen sowie die außergerichtliche Durchsetzung haftungsrechtlicher Ansprüche des Landkreises Teltow-Fläming gegen Dritte bearbeitet.

Schadensersatzforderungen, z. B. aus Amtspflichtsverletzungen, die gegenüber dem Landkreis erhoben werden, werden an den kommunalen Haftpflichtversicherer, den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) weitergeleitet. Dieser übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung der Schadensfälle. Schadensersatzklagen für und gegen den Landkreis fallen in die Zuständigkeit des Landgerichtes und unterliegen daher dem Anwaltszwang. Die Prozessvertretung kann in diesen Fällen nicht von den Jurist*innen des Landkreises ausgeübt werden. Der KSA beauftragt deshalb dafür Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die Interessen des Landkreises vor Gericht vertreten. Die für die Versicherungsangelegenheiten zuständige Sachbearbeiterin führt die erforderliche Sachverhaltsermittlung durch und erarbeitet die Stellungnahmen als Arbeitsbasis für die vertretenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und führt die laufende Korrespondenz durch.

Zudem bearbeitet die zuständige Sachbearbeiterin die Prüfung der Meldung eines Schadensfalles bei der Strafrechtsschutzversicherung für Beschäftigte, welche selbst strafrechtliche Beratung ausgehend von ihrer dienstlichen Tätigkeit in Anspruch nehmen möchten.

Bestellung gesetzlicher Vertreter

Zur Sicherung der rechtlichen Interessen von unbekannten Grundstückseigentümer*innen und deren Rechtsnachfolger*innen werden im Bereich „Bestellung gesetzlicher Vertretungen“ Anträge auf deren Bestellung und Abberufung nach § 11b VermG sowie Art. 233 § 2 Abs. 1 EGBGB sowie alle damit zusammenhängenden Überwachungs- und Genehmigungsvorgänge bearbeitet. Ein wesentlicher und verantwortungsvoller Aufgabenbereich der Bestellungsbehörde bzw. Aufsichtsbehörde ist die Aufsichtsführung über die ordnungsgemäße Verwaltungstätigkeit der gesetzlich bestellten Vertretungen. Hierzu gehört die jährliche Prüfung der jeweils eingereichten Tätigkeitsberichte sowie die Beratung der gesetzlich bestellten Vertretungen hinsichtlich ihrer Vertretertätigkeit.

Der bestellte gesetzliche Vertreter hat gegenüber dem Landkreis Teltow-Fläming als Bestellungsbehörde, Rechenschaft über seine Tätigkeit zu erteilen. Die abgegebenen Berichte beinhalten Aussagen zu dem verwalteten Vermögen der Grundstückseigentümer und Tätigkeiten des gesetzlichen Vertreters. Diese werden von der Bestellungsbehörde ausgewertet und gegebenenfalls neue Festlegungen gegenüber dem bestellten gesetzlichen Vertreter getroffen.

Die Aufgaben werden von fünf Beschäftigten durchgeführt, die sich untereinander vertreten.

Im Bereich „Bestellung gesetzlicher Vertretungen“ erfolgt die Geschäftsverteilung nach der Kommune, in der die betroffenen Grundstücke belegen sind. Zuständig sind:

Leocadia Büttner

für die Gemarkungen in den Gemeinden:

  • Am Mellensee,
  • Zossen,
  • Jüterbog

Manuela Fenske

für die Gemarkungen in den Gemeinden:

  • Niederer Fläming,
  • Nuthe-Urstromtal,
  • Ludwigsfelde

Grit Freyer

für die Gemarkungen in den Gemeinden:

  • Blankenfelde-Mahlow,
  • Trebbin,
  • Niedergörsdorf,
  • Luckenwalde

Sophie Meyer

für die Gemarkungen in den Gemeinden:

  • Baruth/Mark,
  • Rangsdorf,
  • Großbeeren,
  • Dahme/Mark

N. N.

Informationen folgen

Alle Sachbearbeiterinnen bearbeiten im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit darüber hinaus

  • die Anträge auf Erteilung Grundstücksverkehrsgenehmigungen sowie von Negativattesten (nach der Grundstücksverkehrsordnung - GVO) nebst den Gebührenbescheiden,
  • die Restarbeiten aus der Zuständigkeit des vormaligen Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV).

Zentrale Vergabestelle

Das Rechtsamt ist im September 2022 von der Landrätin beauftragt worden, eine zentrale Vergabestelle strukturiert und organisiert aufzubauen.

Die zentrale Vergabestelle wurde in 2024 weiter konsolidiert und aufgebaut, um die Vergabeprozesse innerhalb des Landkreises nachhaltig zu zentralisieren, zu standardisieren und effizienter zu gestalten. Es konnten drei Personen als Beschäftigte gewonnen werden, welche im Vergabemanagement qualifiziert wurden. Ein weiterer Aufbau der zentralen Vergabestelle um drei Personen soll erfolgen.

Nancy Matuschewksi (SB Vergabemanagement)

Dave Rademacher (SB Vergabemanangement)

Sabine Walter (SB Vergabemanagement)

N. N. (SB Vergabemanagement)

N. N. (SB Vergabemanagement)

N. N. (SB Vergabemanagement)

Am 09.09.2024 hat die zentrale Vergabestelle ihren Dienst aufgenommen und steht seither den Dezernaten II bis IV sowie für den Bereich der Landrätin gem. DA Nr. 69/2024 als zentrale Anlaufstelle für Vergaben zur Verfügung.

Im ORGANIGRAMM wird der aktuelle Stand dargestellt.

Ich bitte folgende Verfahrensweisen bei Anfragen an das Rechtsamt einzuhalten:

  • Soweit Sie nur einen „kleinen Rat“ brauchen, erhalten Sie den durch ein kurzes Telefonat mit den zuständigen Beschäftigten.
  • Andernfalls können Sie sich per Hauspost oder E-Mail an das Rechtsamt wenden.
    Per E-Mail stehen Ihnen folgende E-Mail-Adressen zur Verfügung:

Die Anfragen werden in der Regel an den oder die zuständige/n Beschäftigte weitergeleitet.

  • Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abwesenheiten nur eine Bearbeitung von Anfragen erfolgt, die an die allgemeinen Postfächer gesandt wurden.
  • Wenn Sie sich direkt an ein/e Beschäftigten/n wenden, lassen Sie die E-Mail bitte cc) der E-Mail-Adresse

zukommen.

personelle Engpässe im Rechtsamt

  • Im Bereich der gesetzlichen Vertretung sind aktuell vier von fünf Stellen besetzt.
  • Die Assistenz des Rechtsamtes ist personell nicht besetzt und wird auch aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation nicht besetzt werden. Die Aufgaben werden nunmehr zum Großteil von der Amtsleitung bzw. den Sachbearbeitern selbst wahrgenommen. Anfragen, die sich auf den Tätigkeitsbereich der Assistenz/Sekretariat beziehen, richten Sie bitte ausschließlich an mich bzw. an Rechtsamt@teltow-flaeming.de.
  • Eine Stelle der juristischen Sachbearbeitung ist derzeit ohne personelle Besetzung versehen.
  • Die zentrale Vergabestelle ist aktuell mit drei Personen statt mit sechs Personen ausgestattet.

Konsequenzen aus den personellen Engpässen

Das bedeutet, dass Sie selbsverständlich weiterhin Ihre Anfragen an das Rechtsamt senden können. Ich bitte Sie jedoch als Kollegen und Kolleginnen zu beachten, dass:
  • die Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren vor der Bearbeitung von Beratungsanfragen geht,
  • Priorisierungen (ggfs. mittels Benennung von Fristen) in Beratungsanfragen erfolgen,
  • Bearbeitungszeiten sich in den betroffenen Bereichen verlängern, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Qualität der Tätigkeit,
  • kein „Anspruch“ auf eine bestimmte Person zur Bearbeitung einer Angelegenheit im Rechtsamt besteht und
  • nicht jeder Vorgang bereits bei jeder Sachbearbeitung bekannt ist.  

Das Rechtsamt freut sich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen!  

Gutes erzählen Sie bitte weiter und sollte etwas verbesserungswürdig sein, dann erzählen Sie es bitte mir.  

Freundliche Grüße

Franziska Neubert
Amtsleitung Rechtsamt

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Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr

DV 29/2016 Arbeitszeit

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(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026