Im Folgenden möchte die Kämmerei zu verschiedensten Themen über die Handhabung für die kommende Zeit informieren und um Sicherstellung der Einhaltung bitten:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und des derzeit hohen Defizits in der Planung für 2025 bittet die Kämmerei alle Fachbereiche, mögliche Kürzungen für den Haushalt 2025 zu eruieren und die aktualisierten Planzahlen selbstständig im H&H einzutragen. Dies betrifft auch bereits übermittelte Kürzungsvorschläge.
Die Planstufe ist für alle freigegeben. Eintragungen sind bis zum 30. August 2024 vorzunehmen.
Sollten die Kürzungen der Fachämter nicht ausreichen, kann es zu weiteren pauschalen Kürzungen kommen, welche zukünftig eine Umsetzung finden müssen.
Die Einbringung des Haushalts wird aktuell für den Kreistag im Dezember fokussiert.
Im Zuge der Haushaltssperre hat diese Thematik vor allem an Bedeutung gewonnen. Sollte sich die Haushaltssituation des Landkreises nicht signifikant verbessern, wird die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nicht abwendbar sein.
Das SG Haushalt/Zentrales Controlling bemüht sich aktuell, den Komplex zu identifizieren. Eine sichere und zukunftsweisende Handhabung ist jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Fachämtern möglich.
Dementsprechend wird es Ende September/Anfang Oktober Beratungen geben, an welchen sowohl der Kämmerer als auch Vertreter*innen der Kämmerei sowie die Produktverantwortlichen und ggf. Budgetverantwortlichen teilnehmen werden.
Der entsprechende Termin und eine Handreichung, welche von Seiten der Fachämter zur Vorbereitung genutzt werden sollte, werden spätestens am 11. September 2024 versandt.
Wie allgemein bekannt sein wird, ist die Liquiditätssituation des Landkreises aktuell auf einem negativen und weiter abfallenden Niveau.
Die Inanspruchnahme des Kassenkredites ist unumgänglich geworden.
Wir bitten darum zu prüfen, ob Prozesse des Zahlungsverkehrs hinsichtlich der Fälligkeiten angepasst bzw. Auszahlungen erst nach erfolgter korrespondierender Einzahlung getätigt werden können.
Zusätzlich ist es unabdingbar, Zuweisungen und Fördermittel unverzüglich abzurufen.
Servicezeiten
(innerdienstliche Erreichbarkeit)
Mo. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Fr. 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten
(Bürgerservice)
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle
Brückentage (kein Bürgerservice):
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026